Öffentlichkeitsarbeit / Markteting Erneuerbare BW Referenznummer der Bekanntmachung: 3011794/34184-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstraße 94a
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219847115
Fax: +49 7219847115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kea-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlichkeitsarbeit / Markteting Erneuerbare BW
Ausgeschrieben werden Kreativ-, Öffentlichkeitsarbeits- und Marketingleistungen für den bei der Landesenergieagentur KEA-BW neu geschaffenen, eigenständigen Bereich "Erneuerbare BW".
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben werden Kreativ-, Öffentlichkeitsarbeits- und Marketingleistungen ausschließlich für den Bereich Erneuerbare BW der Landesenergieagentur KEA-BW . Andere Leistungen sind hier ausdrücklich nicht enthalten. Die Pressearbeit wird gesondert beauftragt. Insbesondere sind folgende Leistungen gefordert- Entwicklung eines Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit - Entwicklung eines Corporate Designs von Erneuerbare BW- Laufende Beratung, Planung und allgemeine Arbeiten für die Öffentlichkeitsarbeit von Erneuerbare BW- Entwicklung von Ideen und Vorschlägen für die Umsetzung von Projekten- Projektbezogene Entwicklung und Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen Die Strategie und Einzelprojekte werden in regelmäßigen Abstimmungsgesprächen (Jour fixe alle zwei Wochen) zwischen der AGENTUR und der KEA-BW erarbeitet. Dort werden die Vorschläge der AGENTUR für Maßnahmen und Aktionen diskutiert sowie mit der ÖA-Leitung von Erneuerbare BW das weitere Vorgehen abgestimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.