Produktion von Videobeiträgen Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-010-33-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Produktion von Videobeiträgen
Produktion von Videobeiträgen
Die Abteilung LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit befindet sich in der kreisfreien Stadt Münster.
Ziel ist es, eine/ einen kompetenten Auftragnehmer/ Auftragnehmerin für die LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und je nach freier Kapazität für die weiteren LWL-Einrichtungen eine/ einen Auftragnehmer/ Auftragnehmerin zu finden, der/ die, die Leistung "Produktion von Videobeiträgen" übernimmt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage B - Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag tritt zum 01.02.2024 in Kraft und wird für die Laufzeit von 24 Monate bis zum 31.01.2026 abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 31.01.2028, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien bedarf.
Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die Angaben des jeweiligen Antragstel-lers maßgeblich. Die beiden Kategorien A und B sind auszufüllen. Die Kategorie A ist rein informativ und somit nicht wertungsrelevant. Die Kategorie B geht jeweils mit der zu Beginn jeder Kategorientabelle angegebenen Gewichtung in die Gesamtbewertung des Teilnahmeantrages ein. Für die Wertungskategorie (B) können dabei insgesamt 90 Punkte erreicht werden. Innerhalb der Wer-tungskategorie kann pro Wertungskriterium (Referenzen) jeweils 0 bis 5 Punkte erreicht werden (0 Punkte: ungenügend; 5 Punkte: sehr gut). Jedes Wertungskriterium besitzt zudem einen Faktor, so dass sich bei Multiplikation der pro Wertungskriterium erreichten Punkte mit dem Faktor und der Aufsummierung aller Produkte die genannten maximal 90 Punkte der Wertungskategorie B ergeben. Die Summe der Wertungskategorie B erreichten und gewichteten Punkte stellt die Gesamtpunktzahl eines Teilnahmeantrages dar. Auf Basis der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der eingereichten Teilnahmeanträge gebildet. Basierend auf der Rangfolge werden mindestens drei und maximal zehn geeignete Antragsteller zu einer Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind folgende Eigenerklärungen zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass
•die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
•das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
•er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
•er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
•er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
•er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
•keine Verfehlungen vorliegen, die seinen ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Die Antragsteller versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Für die Ausführung des Auftrages gelten besondere Bedingungen gem. TVgG NRW.
Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform, Eigentümer, Ansprechperson/Erklärende Person, Vertretungsberechtigte Person, Amtsgericht/Handelsregister-Nr. einzureichen.
Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren insgesamt anzugeben.
Zudem geben Sie folgende weitere Angaben an:
- Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter:innen in den letzten drei Jahren bezogen auf das Gesamtunternehmen.
- Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Führungskräfte in den letzten drei Jahren (ausgehend von der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter:innen).
-Die Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistung eingesetzt werden sollen.
Nachweise der Berufszulassungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sind beizufügen.
Vom Bewerber sind seine Erfahrungen im Bereich der Produktion von Videobeiträgen anhand von mind. 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) detailliert darzustellen und nachzuweisen. Es sollten Referenzen angegeben werden, die dem geplanten Vorhaben am meisten entsprechen. Die Darstellung der Referenzprojekte können schriftlich mit Bildnachweis erfolgen und sind in einer gesonderten Anlage (max. 3 DIN-A4 Seiten) beizufügen. Sofern Sie bereits für den LWL als Vertragspartner über die Produktion von Videobeiträgen tätig sind / waren, können Sie den LWL als Referenz benennen.
Es gelten die TVgG-NRW_Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angebotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson möglichst bis zum 09.08.2023 zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der Mehrwertsteuersätze, die bis zur Veröffentlichung der Vergabe galten.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.