2023-0076, Beschaffung von 5 Krankentransportwagen (KTW) für die Feuerwehr Leverkusen, Edith-Weyde-Straße 12, 51373 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0076
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 105
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2144063080
Fax: +49 2144065532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0076, Beschaffung von 5 Krankentransportwagen (KTW) für die Feuerwehr Leverkusen, Edith-Weyde-Straße 12, 51373 Leverkusen
Lieferung von fünf Krankenkraftwagen Typ B (Krankentransportwagen) nach DIN EN 1789: 2020-12, inklusive Beladung in einem Los, für den Rettungsdienst der Stadt Feuerwehr Leverkusen zur Werksabholung.
Lieferung zur Werksabholung Werksadresse des Auftragnehmers Ort der Werkadresse des Auftragnehmers Der Erfüllungsort ist die Werkadresse des Auftragnehmers, wo das / die jeweilige(n) Fahrzeug(e) zur Werksabholung bereit zu stellen sind.
Lieferung von fünf baugleichen Krankenkraftwagen Typ B (Krankentransportwagen) für den Rettungsdienst Leverkusen zur Werksabholung nach DIN EN 1789: 2020-12, DIN EN 1846 (alle Teile), DIN EN 1846 (alle Teile), DIN EN 1865-1:2015-08, DIN VDE 0100-717:2010-10, Runderlass "Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 09. Januar 2018, sowie mitgeltende Normen. Die Krankentransportwagen entsprechen der Massenklasse L I nach DIN SPEC 14502-1 sowie der Kraftfahrzeug-Kategorie 1 (straßenfähig) nach DIN EN 1846-2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRY150995LF
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland