Lieferung eines Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2336/932004-2007
Fax: +49 2336/9312531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09134200 Dieselkraftstoff
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes Halter von 50 Rettungsdienstfahrzeugen und 25 Fahrzeugen des Katastrophenschutzes. Es ist beabsichtigt, den Fuhrpark des Rettungsdienstes (max. 65 Fahrzeuge) und des Katastrophenschutzes (max. 35 Fahrzeuge) mit bundesweit einsetzbaren Tankkarten auszustatten und den bargeldlosen Bezug von Kraft- und Schmierstoffen, anderen Produkten zum Betrieb von Fahrzeugen, sowie ein kreisweit einheitliches Abrechnungsverfahren über dieses Tanksystem sicherzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
09132000 Benzin
09211000 Schmieröle und Schmierstoffe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung, Nutzung und laufende Servicedienstleistung von Tankkarten für die einzelnen Fahrzeuge der Rettungsdienststellen des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Per Anno werden Kraftstoffkosten in Höhe von ca. 400.000 € netto, bei einem ca. Verbrauch von durchschnittlich 220.000 Liter Diesel verursacht. Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie den prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Die Tankkarten sollen auch dazu dienen, Nachlässe auf Leistungen der Tankstellen/ Abgabestellen zu erzielen.

Der jeweils tatsächliche Abrechnungspreis (frei Abgabestelle) errechnet sich aus:

- jeweiliger Tages-Kraftstoffpreis Brutto,

- abzüglich der entsprechenden vereinbarten Nachlässe.

Die vereinbarten Nachlässe sind vor Ort direkt vom Tageskraftstoffpreis abzuziehen und auf der Rechnung auszuweisen.

Die Karten müssen bundesweit (d.h. in allen Bundesländern) einsetzbar sein (mindestens 5.000 Akzeptanzstellen) und ein Flottenmanagement ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe Informationen zu Vertragsverlängerungsoption und ggf. Erweiterung der Anzahl der Karten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 084-253956
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG
Ort: Kleinostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 600 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/07/2023

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