Lieferung von Rillen- und Vignolschienengleis für die Hollestraße in Essen, Projekt Citybahn, VE 2.4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 EU 15, FE-E111
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Zweigertstr. 34
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/826-2392
Fax: +49 201/826-4000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Rillen- und Vignolschienengleis für die Hollestraße in Essen, Projekt Citybahn, VE 2.4
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fertigung und Lieferung der Schienen für den
Abschnitt Hollestraße in Essen, von der Einmündung "Am Hauptbahnhof" bis zum Knotenpunkt Steeler Straße.
Essen, Bahnhofstangente
Die Ruhrbahn GmbH plant in Kooperation mit der Stadt Essen den Neubau der Citybahn in Essen.
Die zu liefernden Schienen sind dem Planungsabschnitt Bahnhofstangente zuzuordnen.
Die zu liefernden Schienen sind gerade und gebogene Rillenschienen 60R2 und gerade
Vignolschienen 49E1. Zudem sind für die Bereiche mit Gleisrost runde Spurstangen zu liefern. Die
Gleisroste sind vorzumontieren und mit entsprechenden Schienenstegprofilen innen und außen
sowie mit einen Schienenfußprofil und dem Spurstangenisolierprofil, Spurstangenkappen und den
Spurstangenabdeckungen, alle System RCS oder gleichwertiger Art, werkseitig zu verkleben.
Überdies ist das Befestigungsmaterial der Gleisroste in Form von Kunststoffschraubdübel,
Grundplatte, Zwischenplatte, Klemmplatte und Schwellenschrauben zu liefern.
Details ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Rillen- und Vignolschienengleis für die Hollestraße in Essen, Projekt Citybahn, VE 2.4
Postanschrift: Gräwenkolkstraße 107
Ort: Marl-Sinsen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45770
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https://
www.subreport.de/E55766955 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür
vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport
ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen
Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum
Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es
sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei
Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221/98578-50.
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation
beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber
nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.