Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/561
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger / Janina Dinkelaker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart
Stuttgart
Zeitgleich zum 100-jährigen Jubiläum der Weißenhofsiedlung, eine Ikone der Moderne, findet in Stuttgart und der Region die Internationale Bauausstellung (IBA) 2027 statt. Bereits jetzt sind die Besucherzahlen im Weissenhofmuseum seit der Eintragung der beiden Le Corbusier-Bauten in die UNESCO-Welterbeliste 2016 deutlich gestiegen.
Die IBA27-Region Stuttgart rechnet für ihr Präsentationsjahr 2027 mit mindestens 1 Million Besucher, wovon geschätzte 250.000 Besucher für die Weißenhofsiedlung erwartet werden. Ohne Ergänzung des bisherigen Museumsbetriebs können diese Besucherzahlen nicht bewältigt und betreut werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Landeshauptstadt Stuttgart ein innovatives, multifunktionales Besucher- und Informationszentrum zu schaffen.
Wie kann ein Gebäude gestaltet und konstruiert sein, das die pionierhaften Ideen der Moderne weiterspinnt, das aber den Anspruch hat, aus den Lehren der vergangenen hundert Jahre und den brennenden Themen der Gegenwart eine dauerhaft gültige Form zu finden? Dabei spielen Ressourcenfragen, Abfallvermeidung, Klimaneutralität eine ebenso wichtige Rolle wie Schönheit, Zugänglichkeit, Aneignungs- und Adaptierbarkeit.
Das BIZ soll sowohl Startpunkt in die Siedlung als auch Orientierungspunkt sein. Als geeigneter Standort ist die Fläche zwischen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste und der Weißenhofsiedlung, ausgewählt worden. Der abgeschlossene städtebauliche Ideenwettbewerb Weissenhof 2027 hat diesen Standort bestätigt und Rahmenparameter für die weitere Bearbeitung gesetzt.
Das Besucher- und Informationszentrum Weissenhof (BIZ) in Verbindung mit dem neu zu schaffenden Platzraum soll als verbindendes Element zwischen der Weißenhofsiedlung und dem Akademiecampus dienen und die Eingangssituation der Staatlichen Akademie der bildenden Künste neu ordnen.
Es soll im Ausstellungsjahr der IBA27 als Präsentationsort und Startpunkt für den Besuch der Weißenhofsiedlung dienen. Das zu realisierende Raumprogramm sieht rund 1.225 m² Nutzfläche vor, wobei folgende Nutzungen untergebracht sein sollen: Ticketverkauf, Ausstellungsraum, Medienraum, Shop, Büroräume, Gastronomie, Sanitäranlagen, Garderobe. Es sind rund 815 m² für Besucher, ca. 120 m² für Besucher-Nebenräume (Garderobe, Toiletten, etc.) und ca. 290 m² für die Verwaltungseinheit vorgesehen. Weitere Informationen für die Nutzung und die Anforderungen an das Raumprogramm sind der Anlage "Allgemeine Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Die Realisierung des Projekts erfolgt im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens". Der anonymisiert einzureichende Entwurfsteil ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil ("Umschlag 2") werden in einem Stufenverfahren getrennt gewertet. Nur die indikativen Angebote, deren Entwurfsteil die in den Vergabeunterlagen näher beschriebene Mindestpunktzahl erreichen, werden einer ersten wirtschaftlichen Bewertung unterzogen. Sofern die Mindestpunktzahlen erreicht werden, wird der Entwurfsteil zu 60 % und der wirtschaftliche Teil zu 40 % gewichtet.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass bei der Realisierung des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) ein hoher Wert auf einen möglichst großen Innovationsanteil sowie städtebauliche, architektonische und funktionale Qualität einhergehend mit einer hohen energetischen Effizienz gelegt wird. Im Ergebnis soll ein der Bauaufgabe angemessener, innovativer, gestalterisch hochwertiger Baukörper erstellt werden, wobei auch die Anwendung von Raummodulen möglich ist.
Die Vergabeunterlagen werden Regelungen dahingehend enthalten, dass der Auftraggeber von der Erstellung des Gebäudes absehen kann, sofern zu einem frühen Zeitpunkt im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsphase absehbar ist, dass die Bauleistung nicht zum Fertigstellungdatum erbracht werden kann.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Angebotsphase planerische Vorschläge zu erarbeiten sind.
Bewerberauswahlverfahren - Schritt 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Bewerberauswahlverfahren - Schritt 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Bewerberauswahlverfahren - Schritt 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die eine vorgelegte Mindestreferenz über die "Bauleistungen" Ziffer III.1.3 zu (1) und die eine vorgelegte Mindestreferenz über "Planungsleistungen" Ziffer III.1.3 zu (1) der EU-Bekanntmachung herangezogen.
Dabei wird die Referenz über die "Bauleistungen" wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart" (maximal 18 Punkte)
Gebäude mit mindestens zwei Nutzungseinheiten, wovon eine Einheit eine Versammlungsstätte ist - 10 Punkte
Gebäude mit Ausstellungsräumen - 5 Punkte
Gebäude mit hohem Besucherverkehr (z. B. Stadthaus, Rathaus, o. ä.) - 3 Punkte
Kriterium "Brutto-Herstellkosten Referenz" (KG 300 + 400) (maximal 10 Punkte)
> EUR 10 Mio.- 10 Punkte
EUR 7 Mio. bis EUR 10 Mio. - 5 Punkte
EUR 5 Mio. bis EUR 7 Mio. - 3 Punkte
Kriterium "Innovation" (maximal 20 Punkte)
Hoher innovativer, gebäudeprägender Ansatz (z.B. C2C, besondere Fassaden(-begrünungs)systeme, innovative Materialauswahl bzw. Tragkonstruktion) - 10 Punkte
Hoher innovativer Ansatz hinsichtlich der Gebäudetechnik (z.B. Eisspeicher) - 10 Punkte
Kein innovativer Ansatz der Referenz - 0 Punkte
Insgesamt können für die Referenz "Bauleistung" maximal 48 Punkte erreicht werden.
Dabei wird die Referenz über "Planungsleistungen" wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart" (maximal 23 Punkte)
Gebäude mit mindestens zwei Nutzungseinheiten - 10 Punkte
Gebäude mit Ausstellungsräumen - 5 Punkte
Gebäude mit hohem Besucherverkehr (z. B. Stadthaus, Rathaus, o. ä.) - 3 Punkte
Gebäude wurde ausgezeichnet (z. B. beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis o.ä.) - 2 Punkte
Referenz ist Grundlage eines gewonnenen Wettbewerbs (z.B. Ideen- oder Realisierungswettbewerb nach RPW o.ä.) - 1 Punkt
Gebäude hat eine Zertifizierung / ein Siegel für nachhaltiges Bauen (z. B. DGNB o.ä.) erhalten - 2 Punkte
Kriterium "Innovation" (maximal 20 Punkte)
Hoher innovativer, gebäudeprägender Ansatz (z.B. C2C, besondere Fassaden(-begrünungs)systeme, innovative Materialauswahl bzw. Tragkonstruktion) - 10 Punkte
Hoher innovativer Ansatz hinsichtlich der Gebäudetechnik (z.B. Eisspeicher) - 10 Punkte
Kein innovativer Ansatz der Referenz - 0 Punkte
Insgesamt können für die Referenz "Planungsleistungen" maximal 43 Punkte erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
3. Eigenerklärung "Russland Sanktionen"
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. Die Mindestversicherungssummen müssen jeweils zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen
Diese Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
(1) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen B und C) folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber
- Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme
Sofern vorhanden:
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht.
zu (1):
- Referenz "Bauleistung": Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Hochbaus mit Herstellkosten (KG 300 und 400) von mindestens EUR 5.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
- Referenz "Planung": Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung eines Veranstaltungsgebäudes (definiert als Versammlungsstätte mit hohem Besucherverkehr, z.B. Besucherzentren, Museum, Gedenkstätten, o. ä.) in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten von min-destens EUR 5.000.000,00 brutto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 (nach HOAI) muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6QRM
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de