Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Feststoffproben 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2023-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Griesbachstraße 1
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7215600-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Feststoffproben 2023-2026
Das offene Verfahren Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Feststoffproben aus Fließgewässern Baden-Württemberg 2023 - 2026 (Rahmenvertrag) umfasst vier Tranchen, die jährlich beauftragt werden: 1. Tranche Feststoffproben 2021-2023, 2. Tranche Feststoffproben 2024, 3. Tranche Feststoffproben 2025, 4. Tranche Feststoffproben 2026.
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Das offene Verfahren Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Feststoffproben aus Fließgewässern Baden-Württemberg 2023 - 2026 (Rahmenvertrag) umfasst vier Tranchen, die jährlich beauftragt werden: 1. Tranche Feststoffproben 2021-2023, 2. Tranche Feststoffproben 2024, 3. Tranche Feststoffproben 2025, 4. Tranche Feststoffproben 2026.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Optionale Positionen von Stoffgruppen bzw. Proben können, müssen aber nicht beauftragt werden.
Zusätzliche Stoffgruppen und Einzelkenngrößen wie z. B. weitere Pflanzenschutzmittel, Stoffe der EU-Watchlist, Nährstoffe usw. können im Rahmenvertrag beauftragt werden, wenn das Labor die Analytik entsprechend den fachlichen Qualitätsanforderungen der LUBW durchführen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
- Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabe-stelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen
- Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 8) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 8).
- Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ LUBW (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt.
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot (Erstangebot und endgültigem Angebot) ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges "Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Anlage 1).
- Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2).
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (siehe Anlage 3).
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4).
Weitere Nachweise:
- Projektleitung:
Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
- Angabe der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen (mind. 3 Personen) (Anlage 1).
- Der Verantwortliche für die Qualitätssicherung ist namentlich und hinsichtlich seiner Qualifikation bei Angebotsabgabe zu benennen (Anlage 1).
- Ringtestzertifikate der letzten 3 Jahre 2020-2022 gem. C 2.6
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
- Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals (mind. 3 Personen) mind. Ausbildung als Chemielaborant, Chemisch-technischer-Assistent oder Chemietechniker oder vergleichbar (Anlage 1)
- Preis inkl. Optionen
Die Preise für die jeweiligen Proben sind in der Anlage 7 des Leistungsverzeichnisses einzutragen.
Nachweise, die die Ausschlusskriterien betreffen:
- Nachweis über die Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025
- Der Bieter muss regelmäßig seit mind. 3 Jahre Analysen der geforderten Einzelverbindungen durchführen (außer Pos. 11) und bisher mind. 500 Analysen für die ausgeschriebenen Stoffgruppen 1 bis 8 sowie mind. 100 Analysen für die ausgeschriebenen Stoff-gruppen 9 bis 10 durchgeführt haben (gilt nicht für Pos. 11). Bitte füllen Sie hierzu die Anlage 9 aus.
- Die angewendeten Analysenverfahren müssen an das niedrige Konzentrationsniveau von Oberflächengewässern adaptiert sein, sodass die Mindestbestimmungsgrenzen in Anlage 10 eingehalten werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y16MU2PZA
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.