BüvA_Errichtung einer Ladeinfrastruktur für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2023-04-25-NW-DRA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
BüvA_Errichtung einer Ladeinfrastruktur für die AOK NordWest
Gegenstand der Ausschreibung war die Errichtung einer Ladeinfrastruktur inkl. Hardware, Installation und Inbetriebnahme, Backend, Abrechnung und Service, die vorrangig zum Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge der AOK NordWest dient. Um einen effizienten Betrieb des Fuhrparks zu ermöglichen, wird bis 2024 an 18 Standorten der AOK NordWest AC-Ladeinfrastruktur errichtet. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur soll kurzfristig erfolgen. Zum 01.11.2023 werden 32 batteriebetriebene Leasingfahrzeuge in den Fuhrpark übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mindestens 30% der vorgesehenen Ladeinfrastruktur in Betrieb zu nehmen. Der Gesamtauftrag (102 Ladepunkte) ist bis zum 27.06.2024 umzusetzen.
Mehrere Standort der AOK NordWest, die sich auf die Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein erstrecken.
Die AOK NordWest betreibt die Ladeinfrastruktur selbstständig und muss durch den/die Auftragnehmer/-in zum Betrieb der Ladeinfrastruktur befähigt werden. Vorrangig wird die Ladeinfrastruktur dem Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge dienen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Ladeinfrastruktur auch den Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Der Ladestrom für Mit-arbeitende muss gesondert abgerechnet werden. Dabei soll der administrative Aufwand von Seiten des Auftragnehmers oder eines vom Auftragnehmer beauftragten externen Dienstleisters erbracht werden.
Die Ladestationen ermöglichen das Laden batterieelektrischer Fahrzeuge nach IEC 61851-1 Mode 3 mit einer IEC 62196 Typ-2-Steckdose mit Verriegelung gemäß IEC 62196. Die jeweils maximale Ladeleistung pro Ladepunkt entspricht 11 kW (3-Phasig 16A). Nach Möglichkeit sollten die Ladestationen die ISO 15118 unterstützen, dies ist aber keine Mussanforderung.
Die Autorisierung muss über RFID-Karten und über ein Bezahlsystem erfolgen können. Die RFID-Karten sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Zur Abrechnung ist es zwingend erforderlich, dass die Ladepunkte eichrechtskonform sind.
Es ist ausreichend, wenn mehrere Ladepunkte ein gemeinsam genutztes Bezahlterminal zur Authentifizierung haben. Dieses kann in unmittelbarer Nähe sein oder in die Ladestationen integriert sein.
Im Rahmen der Sicherheitsanforderungen werden als grundsätzlicher Standard die Erfüllung der CE-Zertifizierung sowie der EU-Richtlinien RoHS und REACH verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung einer Ladeinfrastruktur für die AOK NordWest
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6QMF
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163