Lieferung von mobilen Anlagen zur Dekontamination von Verletzten Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.10 - 0628/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2630
Fax: +49 2289910610-2630
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Anlagen zur Dekontamination von Verletzten
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von moblen Anlagen zur Dekontamination von Personen
Rahmenvertrag über 4 Jahre über die Lieferung von mobilen Anlagen zur Dekontamination von verletzten Personen. Die mobilen Anlagen sind in zerlegter und konfektionierter Form zu liefern, im Wesentlichen in Form von bestückten Rollcontainern. Die gesamte Beladung verteilt sich auf drei verschiedene LKW, die Gerätewagen Dekon P (GW Dekon P), Gerätewagen Dekon V (GW Dekon V) und Gerätewagen Dekon EV (GW Dekon EV).
(Die Lastkraftwagen sind nicht Bestandteil des vorliegenden Vergabeverfahrens.)
Die Fachausstattung gliedert sich thematisch in die Bereiche
- Wasserversorgung und Wasseraufbereitung
- Abwasserentsorgung
- Elektrische Anlagen
- Zelte mit Komponenten
- Anlagen zur Patientenversorgung und
- Rollcontainer.
Neben der Lieferung zum Teil umfangreicher Artikelsortimente sind auch konzeptionelle Arbeiten und Schulungsleistungen gefordert.
Der Festanteil der Lieferleistung beläuft sich auf 61 Einheiten und der variable Anteil beläuft sich auf bis zu 5 Einheiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von mobilen Anlagen zur Dekontamination von Verletzten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Unternehmensdaten', die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' und die Anlage 'Eigenerklärung Sanktionen Russland' sind von der Bieterin
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt und eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchgeführt.
Für einen Zuschlag kommt nur eine Bieterin in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.