Gebäudereinigung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Geislingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossgasse 7
Ort: Geislingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Stadt Geislingen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geislingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Geislingen
Unterhalts-, Grundreinigungs- und Glasreinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Sporthallen
Gebäudereinigung in Schulen und Sporthallen
Geislingen
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in zwei Schulen und einer Sporthalle auf ca. 13.091 qm Bodenreinigungsfläche
Gebäudereinigung einer Sporthalle
Geislingen
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in einer Sporthalle auf ca. 756 qm Bodenreinigungsfläche
Glas - und Fensterreinigung in kommunalen Gebäuden
Geislingen
Glas- und Fensterreinigungsarbeiten in 60 Objekten auf ca. 20.748 qm Fläche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über Eintrag in Handelsregister/ Handwerksrolle (für ausländische Bieter vergleichbare Registrierung, sofern gesetzlich vorgeschrieben)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: D-76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 07219263985
Internet-Adresse: www.vergabekammer@rpk.bwl.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: D-76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 07219263985
Internet-Adresse: www.vergabekammer@rpk.bwl.de