UzK, Geb. 330, Neubau Chemie, Baugrube und Tiefbauarbeiten 1.BA Referenznummer der Bekanntmachung: 330-B-23-762
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 46-50
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221
Fax: +49 221
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
UzK, Geb. 330, Neubau Chemie, Baugrube und Tiefbauarbeiten 1.BA
Herrichten und Erschließen des Baugrundstücks für den Neubau Chemie
Tiefbau- und Erdarbeiten
Universität zu Köln, Geb. 330, Neubau Chemie Greinstraße 6 50939 Köln
- Tiefbauarbeiten
- Erdarbeiten
- Verbauarbeiten
- Stahlbetonarbeiten
- Kanalbauarbeiten
- Oberflächenarbeiten
- Schachtbauarbeiten
- Abbrucharbeiten
- Verwertung und Entsorgung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifikation oder Formblatt 124, s.o.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, müssen darüber hinaus drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung)
Präqualifikation oder Formblatt 124, s.o.
- Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, muss die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben werden.
- Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss zur Bestätigung vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.bei der Industrie- und Handelskammer
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung darüber, ob für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, oder ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt oder zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, es jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt werden)
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen muss eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden)
Abschnitt IV: Verfahren
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de entgegengenommen.
Es sind keine externen Beteiligten bei der Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw abgerufen werden, die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYWYWVJMGUHG
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.