Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3 : BAMF Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.04 - 9935/22/VV : 3
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 110-341362)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3 : BAMF
Rahmenvereinbarung über Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Gesamtleistung wird in sieben Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in sieben Verfahren abgebildet werden:
• 9935/22/VV : 1 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 1: ITZBund
• 9935/22/VV : 2 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 2: THW
• 9935/22/VV : 3 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF (dieses Verfahren)
• 9935/22/VV : 4 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 4: Deutsche Bundesbank
• 9935/22/VV : 5 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF
• 9935/22/VV : 6 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen- Los 6: Unmittelbare BV (ohne Geschäftsbereich des BMI und ITZBund)
• 9935/22/VV : 7 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 7: Restliche Bundesverwaltung
Aus der Rahmenvereinbarung über "Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF" kann bis zu einem Höchstwert von 93.000.000 € netto abgerufen werden.
Zuschlagslimitierung:
Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der sieben ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann.
Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, muss jeder Bieter, der sich auf mehr als ein Los bewirbt, im Dokument "Bieterpräferenz" seine Los-Priorisierung hinterlegen. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (je Los ein Angebot) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus: Priorität 1 = Los 1, Priorität 2 = Los 2, Priorität 3 = Los 3, Priorität 4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität 6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7.
Die angegebene Rangfolge kann jedoch nur dann von der Vergabestelle beachtet werden, wenn die eingereichten Angebote zuschlagsfähig sind.
Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01_Hinweise_für_dieses_Verfahren_und_ besondere_Bewerbungsbedingungen_VVx" Kapitel 3.9. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welches Los der Zuschlag erteilt werden kann.
Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das z. B. als Generalunternehmer den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, der den Zuschlag z. B. auf Los 3 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften.
Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Los bereits den Zuschlag erhält.
Die Gesamtleistung wird in sechs Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in sechs Verfahren abgebildet werden:
• 9935/22/VV : 1 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 1: ITZBund
(Verfahren aufgehoben: • 9935/22/VV : 2 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 2: THW)
• 9935/22/VV : 3 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF (dieses Verfahren)
• 9935/22/VV : 4 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 4: Deutsche Bundesbank
• 9935/22/VV : 5 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF
• 9935/22/VV : 6 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen- Los 6: Unmittelbare BV (ohne Geschäftsbereich des BMI und ITZBund)
• 9935/22/VV : 7 Produkte des Herstellers Red Hat und
Unterstützungsdienstleistungen - Los 7: Restliche Bundesverwaltung
Aus der Rahmenvereinbarung über "Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF" kann bis zu einem Höchstwert von 93.000.000 € netto abgerufen werden.
Zuschlagslimitierung:
Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der sieben ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann.
Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, muss jeder Bieter, der sich auf mehr als ein Los bewirbt, im Dokument "Bieterpräferenz" seine Los-Priorisierung hinterlegen. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (je Los ein Angebot) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus: Priorität 1 = Los 1, (Verfahren aufgehoben: Priorität 2 = Los 2), Priorität 3 = Los 3, Priorität 4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität 6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7.
Die angegebene Rangfolge kann jedoch nur dann von der Vergabestelle beachtet werden, wenn die eingereichten Angebote zuschlagsfähig sind.
Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01_Hinweise_für_dieses_Verfahren_und_ besondere_Bewerbungsbedingungen_VVx" Kapitel 3.9. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welches Los der Zuschlag erteilt werden kann.
Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das z. B. als Generalunternehmer den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, der den Zuschlag z. B. auf Los 3 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften.
Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Los bereits den Zuschlag erhält.