B 27 Ausbau AS Neckarsulm - KP B27/L1095 Referenznummer der Bekanntmachung: 44-394-15/14_
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711896860
Fax: +49 711896869020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 27 Ausbau AS Neckarsulm - KP B27/L1095
Ausbauplanung der B 27 von der Anschlussstelle Neckarsulm bis zum Knotenpunkt B 27 / L 1095 - Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §45ff HOAI und Objektplanung Ingenieurbauwerke "Entwässerungsanlagen" gemäß §41ff HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 2 und optional 3, 4.
Bundesstraße B 27 zwischen Anschlussstelle (AS) Heilbronn Neckarsulm und dem Knotenpunkt B 27 / L 1095
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 4 streifigen Ausbau der Bundesstraße B 27 zwischen der Anschlussstelle (AS) Heilbronn Neckarsulm und dem Knotenpunt B 27 / L 1095.
Der Beginn der Planungsmaßnahme befindet sich nördlich der Anschlussstelle Heilbronn Neckarsulm (A 6). Das Planungsende liegt je nach Varianten vor der Anschlussstelle Neckarsulm Mitte bis zum Knotenpunkt B 27 / L 1095 (Amorbachknoten).
Die Stadt Neckarsulm plante bis Sommer 2021 die Binswanger Straße (unmittelbar am Planungsanfang) an die B 27 anzuschließen. Die Planungen wurden verworfen. Im Anschluss daran wurde für Maßnahme eine Machbarkeitsstudie erstellt, diese ist Grundlage für die vorliegende Ausschreibung.
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan des Bundes Enthalten und dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet.
Die B 27 verbindet den Neckar - Odenwaldkreis und den nordöstlichen Landkreis Heilbronn mit den Zentren Heilbronn und Neckarsulm sowie der Bundesautobahn A 6.
Der Planungsraum ist vor allen durch die Siedlungsstruktur der Stadt Neckarsulm geprägt. Der Ausbau beginnt unmittelbar nördlich der Anschlussstelle A 6 Heilbronn / Neckarsulm unterführt dann die Binswanger Straße und überquert das Sulmtal. Parallel zur Gymnasiumstraße und zur Spitalstraße führt die B 27 durch Neckarsulm. Die Wohnbebauung grenzt in diesem Bereich direkt an die B 27 an. Die Grundstücke sind allerdings nicht von der B 27 aus erschlossen. Die B 27 ist im gesamten Planungsbereich keine Ortsdurchfahrt im Sinne des § 5 Abs, 4 S. 1 FStrG.
Das nachgeordnete Straßennetz ist derzeit über zwei Knotenpunkte an die B 27 angeschlossen:
• Halbanschlussstelle Neckarsulm Mitte
• Knotenpunkt B 27 / L 1095 (Amorbachknoten)
Je nach Planungsvariante und -alternative liegt das Planungsende am Halbanschluss oder am Amorbachknoten. Der DTVW5 lag 2017 zwischen der Anschlussstelle Neckarsulm und dem Halbanschluss Neckarsulm Mitte bei 35.000 Kfz/24h. Für das Jahr 2030 wird im Planungsnullfall eine Verkehrsbelastung von 53.400 Kfz/24h prognostiziert.
Das Vorhaben liegt ausschließlich auf der Gemarkung der Stadt Neckarsulm. Wirkungen der Straße auf die Stadt Bad Friedrichshall im Norden können nicht ausgeschlossen werden.
In der Machbarkeitsstudie wurden vier Varianten mit einigen Anschlussstellenalternativen untersucht. Der bestandsnahe Ausbau und ein trassenferner Tunnel sind technisch machbar. Zudem steht bei diesen Varianten der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen. Bei den Tunnelvarianten auf der Bestandsstrecke ist dies nicht der Fall.
Für das Erreichen des werkvertraglichen Gesamterfolges sind Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen zunächst für die Leistungsphasen 1 und 2, sowie stufenweise einzeln oder im Ganzen für die Leistungsphasen 3 und 4 entsprechend der Anlage 13 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen (TVB-Verkehrsanlagen) vollständig durchzuführen.
Für das Erreichen des werkvertraglichen Gesamterfolges sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Entwässerungseinrichtungen zunächst für die Leistungsphasen 1 und 2, sowie stufenweise einzeln oder im Ganzen für die Leistungsphasen 3 und 4 entsprechend der Anlage 12 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA FStB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke vollständig durchzuführen.
Der Auftrag kann bis zur Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses verlängert werden.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:2
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags je-weils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
3 Punkte: >= 700.000 € brutto (Mittelwert)
2 Punkte: >= 500.000 € brutto (Mittelwert)
1 Punkt: >= 300.000 € brutto (Mittelwert)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich.
Die einzureichenden Referenzen müssen die Mindestanforderungen gem. Nr. 7.1 (§46 (3) Nr. 1 VgV) erfüllen! Unter dieser Maßgabe können sowohl die unter Nr. 7.1 aufgeführten Referenzprojekte als auch weitere Referenzprojekte für die nachfolgende Bewertung angegeben werden.
Die vier nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien können (alle) innerhalb einer Referenz oder auch einzelne Unterkriterien in mehreren Referenzen nachgewiesen werden, sofern die Mindestanforderungen gem. Nr. 7.1 durch die jeweilige Referenz erfüllt werden. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen, führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamt-bewertung. Es wird darum gebeten, die Anzahl der einzureichenden Referenzen auf das erforderliche Maß zu begrenzen.
I.) Ausführung "Objektplanung Verkehrsanlagen" LPH 1 bis 4 (15%)
3 Punkte = 3 Projekte mit LPH 1 bis 4
2 Punkte = 2 Projekte mit LPH 1 bis 4
1 Punkt = 1 Projekt mit LPH 1 bis 4
II.) Planung 2-bahniger Querschnitte (unabhängig der Leistungsphase) (15%)
3 Punkte = 3 Projekte
2 Punkte = 2 Projekte
1 Punkt = 1 Projekt
III.) Planung von Straßen in einem Tunnel (unabhängig der Leistungsphase) (15%)
3 Punkte = 3 Projekte
2 Punkte = 2 Projekte
1 Punkt = 1 Projekt
IV.) Planung von Projekten mit unterschiedlichen Verkehrsführungen in Be-standzustand, Bauzustand und Endzustand (Bauen unter Verkehr), (unab-hängig der Leistungsphase) (15%)
3 Punkte = 3 Projekte
2 Punkte = 2 Projekte
1 Punkt = 1 Projekt
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: 2
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich
Es werden insgesamt maximal 3 Punkte vergeben:
Mindeststandards für Projektleitung und Stv. Pro-jektleitung gemäß Ziff. 7.1 (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) : 1 Punkt
Weitere(r) Ingenieur*in mit min. 5 Jahren Berufserfahrung: je 1 Punkt
Weitere(r) Ingenieur*in: je 0,5 Punkte
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Der Auftraggeber wählt die stufen- und abschnittsweise Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gem. §47 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung LPH3 und 4 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Näheres siehe Vertragsentwurf § 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Mindestjahresumsatz "Objektplanung Verkehrsanlagen" von 300.000 € brutto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Es sind drei Referenzprojekte vorzulegen, welche jeweils alle der drei nachfolgenden Merkmale aufweisen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI UND
- Bau einer Außerortsstraße, die mindestens der Entwurfsklasse 3 (EKL nach RAL) zugeordnet wurde UND
- Umsetzung von LPH 1 und 2 oder 3 und 4
Die beiden nachfolgenden Merkmale müssen - über die drei vorstehenden Merkmale der drei Referenzen hinaus - kumuliert in einer Referenz oder getrennt in 2 Referenzen nachgewiesen werden:
- mindestens ein Referenzobjekt, für das die Entwässerungsanlagen entsprechend der Leistungsbeschreibung geplant wurden.
- mindestens ein Referenzobjekt für das ein bestandsnaher Ausbau geplant wurde.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich ab dem Ende der Teilnahmefrist für dieses Verfahren.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Projektleitung:
- ingenieurwissenschaftliches Studium das zur Führung der Berufsbezeichnung: Architekt / Ingenieur (oder vergleichbar) berechtigt
- Berufserfahrung von mindestens 7 Jahren, davon mindestens 3 Jahre in der Projektleitung für "Objektplanung Verkehrsanlagen"
Stellvertretende Projektleitung:
- ingenieurwissenschaftliches Studium das zur Führung der Berufsbezeichnung: Architekt / In-genieur (oder vergleichbar) berechtigt
- Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, in der Objektplanung Verkehrsanlagen
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Projektlebenslauf inklusive Nachweis eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums (oder vergleichbar), Berufserfahrung und ggf. Weiterbildung(en) sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: 2
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ein eigenes Qualitätsmanagementsystem formlos nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: 2
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ein Büroinhaber*in / Geschäftsführer*in / Prokurist*in oder Führungskraft, der/die ein ingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen hat das zur Führung der Berufsbezeichnung: Architekt / Ingenieur (oder vergleichbar) berechtigt.
Der Nachweis ist schriftlich inkl. dem Nachweis eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums (oder vergleichbar) zu erbringen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: 2
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 7 Beschäftigte vorweisen.
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Soft- und Hardwareausstattung, welche die Datenübergabe entsprechend dem "Leitfaden für den Datenaustausch von Entwurfsdaten mit Ingenieurbüros und Baufirmen" (kurz: Leitfaden Entwurf 04-2016) ermöglicht.
- Software für Kostenmanagement nach AKVS (in der aktuellen Fassung)
- Software zum Datenaustausch zwischen AN, AG und Dritten für erforderliche Datenübertragungsmöglichkeiten
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Referenzen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind: z.B. Honorarzone, beauftragte Leistungsphasen nach HOAI, Streckenlänge, Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2021 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
-Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
- Leitfaden Entwurf
- Schnittstellenbeschreibung Anlage 1-5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/9268730
Fax: +49 721/926-3985
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/