Fachplanung Technische Ausrüstung zum Neubau einer Dreifach-Sporthalle, Pulheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-26-029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Kölner Straße 26
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pulheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung zum Neubau einer Dreifach-Sporthalle, Pulheim
Fachplanung Technische Ausrüstung für Neubau 3-fach-Sporthalle Peter-Kanters-Allee Pulheim
Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim
Auf einem Grundstück eines derzeitigen Sportplatzes entlang der Peter-Kanters-Allee plant die Stadt Pulheim innerhalb des sog. Sportparks die Errichtung einer Dreifeld-Sporthalle in eingeschossiger Bauweise, um den dringenden Bedarf an Sporthallenflächen Rechnung zu tragen. Auf dem Plangebiet befindet sich aktuell ein Ascheplatz, der für die Baumaßnahme zurück gebaut wird.
Die neu geplante dreifach-teilbare Sporthalle soll für den Ligabetrieb des Handballs sowie für Schulsport geeignet sein. Die Halle soll zudem als Versammlungsstätte dienen und neben den Sportflächen Platz für bis zu 480 Zuschauer und Zuschauerinnen auf einer Tribüne bieten. Dabei ist die Zuwegung innerhalb und außerhalb der Halle barrierefrei herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRY155G9HVQ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889