Ölspurbeseitigung auf dem Essener Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811330
Fax: +49 201-889111330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ölspurbeseitigung auf dem Essener Stadtgebiet
Ölspurbeseitigung auf dem Essener Stadtgebiet
Westliches Stadtgebiet
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Stadt Essen (im Folgenden auch: Auftraggeberin oder Feuerwehr) die Reinigung von Verkehrsflächen, welche durch gefährliche Stoffe (wie Öle, Kraftstoffe oder auch von gefährlichem Ladegut) verschmutzt wurden. Die ausgelaufenen, zum Teil auch wassergefährdenden Flüssigkeiten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem am besten geeigneten Reinigungsverfahren zu beseitigen.
Die Leistung wird in zwei Gebietslose unterteilt. Die räumliche Grenze zwischen den zwei Gebieten innerhalb des Stadtgebietes Essen bildet die Bundesstraße 224 (B 224). Entsprechend ist das Stadtgebiet in ein westliches und in ein östliches Stadtgebiet aufgeteilt. Der konkrete Zuschnitt der einzelnen Gebietslose ist wie folgt:
- Los 1: Westliches Stadtgebiet
- Los 2: Östliches Stadtgebiet mit der B 224
Östliches Stadtgebiet
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Stadt Essen (im Folgenden auch: Auftraggeberin oder Feuerwehr) die Reinigung von Verkehrsflächen, welche durch gefährliche Stoffe (wie Öle, Kraftstoffe oder auch von gefährlichem Ladegut) verschmutzt wurden. Die ausgelaufenen, zum Teil auch wassergefährdenden Flüssigkeiten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem am besten geeigneten Reinigungsverfahren zu beseitigen.
Die Leistung wird in zwei Gebietslose unterteilt. Die räumliche Grenze zwischen den zwei Gebieten innerhalb des Stadtgebietes Essen bildet die Bundesstraße 224 (B 224). Entsprechend ist das Stadtgebiet in ein westliches und in ein östliches Stadtgebiet aufgeteilt. Der konkrete Zuschnitt der einzelnen Gebietslose ist wie folgt:
- Los 1: Westliches Stadtgebiet
- Los 2: Östliches Stadtgebiet mit der B 224
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- verkehrsrechtlichen Anordnung, um Gefahrenstellen im Straßenverkehr absichern zu dürfen
Der Nachweis ist in Form einer Kopie des Antrags und der diesbezüglichen Genehmigung/Erteilung der Behörde zu erbringen.
- Nichtvorliegen von zwingenden bzw. fakulatativen Ausschlüssgründen gem. § 123 f. GWB (Abfrage gem. Anlage 03)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Anlage 04)
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 03)
- Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 03)
- Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 03)
- Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit mit mindestens nachfolgenden Deckungssummen pro Jahr in den jeweiligen Kategorien:
o Vermögensschäden: 1.000.000,- Euro 1-fach maximiert
o Personen- und Sachschäden: 3.000.000,- Euro 1-fach maximiert
Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung zu erbringen (Anlage 05).
Änderungen sind der AG unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Versicherungen der AG nachzuweisen.
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Abfrage gem. Anlage 03)
- LK-1 Zertifizierung (durch GGVU, DEKRA o.ä.)
Der Nachweis ist in Form einer Kopie des entsprechenden Zertifikats zu erbringen.
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Abfrage gem. Anlage 03)
- Referenzen werden im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03) abgefragt. Als zulässige Referenz werden solche angesehen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren zum Gegenstand gehabt haben.
Es sind mindestens zwei Referenzen anzugeben und mit folgenden Angaben zu versehen:
o Bezeichnung des Auftrages
o Auftragswert
o Leistungszeitraum
o Auftraggeber mit Kontaktdaten
Die Referenzangaben können auf einer vom Bieter selbst erstellten Anlage aufgeführt werden.
- Beschreibung der für die hier gegenständliche Auftragserledigung technischen Ausrüstung durch
o Kopie der Fahrzeugscheine und Fotos der Absicherungs- bzw. Absperrvorrichtungen (vgl. Ziff. 5.4. der Leistungsbeschreibung)
o Zertifikat über die Zertifizierung nach RAL GZ 899 der einzusetzenden Reinigungsmaschinen
o Kopie des Fahrzeugscheins und Foto des einzusetzenden Ölschaden-Gerätefahrzeugs bzw. der einzusetzenden Ölschaden-Gerätefahrzeuge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y155ZR5PP
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.