Konversion Flugplatz Gütersloh - Erd- und Straßenbauarbeiten, Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: FNG 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-Bertelsmann-Straße 29
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Winter
E-Mail:
Telefon: +49 17630552847
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gewerbepark-flugplatz-gt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konversion Flugplatz Gütersloh - Erd- und Straßenbauarbeiten, Kanalbau
Erd- und Straßenbauarbeiten, Kanalbau
Gütersloh, DE
5 Bauabschnitte
Kanalbau:
- den Bau eines Regenrückhaltebeckens
- den Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen (Trennbauwerke, Lamellenklärer)
- Regenwasserkanäle DN300 bis DN1000
- Schmutzwasserkanäle DN250-DN300
Straßenbau:
- Anlage der Fahrbahnen, Gehwege, Stellplätze, etc. in den Planstraße A+B im Vollausbau
- Anlage des Geh- /Radweges zwischen den Planstraßen A+B
- Rückbau der vorhandenen Fahrbahnen "Am Stellbrink", "Bottebrocks Weg" sowie der Zufahrt zum Hof Fislake
Ingenieurbauwerke
- Lamellenklärer für RW-Klärung
- Sonderbauwerke RW-Kanal
- monolitische Schachtbauwerke mit geringer Höhe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass er im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der IHK eingetragen oder zu keiner Eintragung verpflichtet ist. Bei Eintragung in der Handwerksrolle hat der Bieter mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus der Handerksrolle einzureichen.
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen, soweit die Umsätze Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung (gem. Ziff. III.1.1 bis III.1.3 dieser EU-Bekanntmachung, einschließlich dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Ziff. VI.3) durch den Eintrag ins Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Als Mindestanforderung sind zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand sowohl von der Art als auch vom Umfang her dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt.
Folgende Angaben pro Referenz sind gefordert:
1. Bezeichnung der Leistung / Kurzbeschreibung
2. Auftraggeber mit Anschrift
3. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail)
4. Leistungserbringung als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachauftragnehmer
5. Ort der Leistung
6. Leistungszeitraum
7. Nettoauftragswert in EUR
Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, unter Angabe der Berufsgenossenschaft.
Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Strasse 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.