Beschaffung von Dienstfahrzeugen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstr. 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/60035312
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Dienstfahrzeugen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Beschaffung von Dienstfahrzeugen (nur Neufahrzeuge) in drei Losen. Umfasst sind insgesamt 66 Fahrzeuge verschiedener Kategorien, darunter Hochdachkombis, Kastenwagen und PKW-Kombi. Von den 66 Fahrzeugen sind 39 schnellstmöglich zu liefern. 27 Fahrzeuge sollen im Laufe des Jahres 2024 geliefert werden. Die Anforderungen an die Fahrzeuge sind in den jeweiligen Lastenheften, die als Teil der Vergabeunterlagen heruntergeladen werden können, festgelegt.
Lieferung Fahrzeuge Kategorie A
Beschafft werden in Los 1 insgesamt 22 Hochdachkombis, aufgeteilt in vier Fahrzeugkategorien. 15 Fahrzeuge sind so schnell wie möglich zu liefern, 7 Fahrzeuge im Lauf des Jahres 2024. Details zur Aufteilung der Fahrzeuge ergeben sich aus den Ausschreibungsbedingungen. Die Fahrzeuganforderungen sind in den Lastenheften konkret beschrieben.
Lieferung Fahrzeuge Kategorie B
Beschafft werden in Los 2 insgesamt 25 Fahrzeuge, aufgeteilt in vier Fahrzeugkategorien (versch. Kastenwagen, PKW-Kombi). 13 Fahrzeuge sind so schnell wie möglich zu liefern, 12 Fahrzeuge im Lauf des Jahres 2024. Details zur Aufteilung der Fahrzeuge ergeben sich aus den Ausschreibungsbedingungen. Die Fahrzeuganforderungen sind in den Lastenheften konkret beschrieben.
Lieferung Fahrzeuge Kategorie C
Beschafft werden in Los 3 insgesamt 19 Kastenwagen, aufgeteilt in vier Fahrzeugkategorien. 11 Fahrzeuge sind so schnell wie möglich zu liefern, 8 Fahrzeuge im Lauf des Jahres 2024. Details zur Aufteilung der Fahrzeuge ergeben sich aus den Ausschreibungsbedingungen. Die Fahrzeuganforderungen sind in den Lastenheften konkret beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Mühlenstraße 30
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mercedes-benz.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Mühlenstraße 30
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mercedes-benz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.