Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 2 Abwasserwärmepumpe Stadtwerke Weinstadt Referenznummer der Bekanntmachung: SWWEIN-2023-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 216 850
Postanschrift: Schorndorfer Straße 22
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Technik
E-Mail:
Telefon: +49 7151-20535-870
Fax: +49 7151-20535-802
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-weinstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 2 Abwasserwärmepumpe Stadtwerke Weinstadt
Neubauplanung, Leistungen der TGA-Planung, Anlagengruppe 2, für das Bauvorhaben "Abwasserwärmepumpe Stadtwerke Weinstadt"
Stadtwerke Weinstadt
Schorndorfer Straße 22
71384 Weinstadt
Deutschland
Die Stadtwerke Weinstadt in Baden-Württemberg beabsichtigen aktuell eine neue Energiezentrale als Abwasserwärmepumpen- Anlage (3.000 bis 3.500 kW) zu bauen, welche in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Weinstadt eingebunden werden soll.
Zum Neubauvorhaben wurde im Auftrage der Stadtwerke Weinstadt im Jahre 2022 durch das Büro IBS Ingenieurgesellschaft mbH eine Vorstudie "Abwasserwärmenutzung" erarbeitet. Die Umsetzung des Projektes im Rahmen der Vorstudie Variante 2 wurde vom
Gemeinderat am 25.05.2023 beschlossen.
Die Umsetzung der Bauarbeiten soll im Zeitraum I/2025 bis Dezember 2025 erfolgen.
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung vereinbart werden. Die Mindest- und Höchstsätze gelten nicht. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die Planungsleistungen betreffen aus dem Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 2 die Leistungsphasen 1-9 (§§ 53 ff.). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise für das Leitungsbild in zwei Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 2 bis 4. Zu erbringen sind ferner besondere Leistungen und Sonderleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphasen 5 bis 9 (Leistungsstufe 2).
Die Vergabestelle geht vorläufig von folgenden Kosten (€ netto) aus:
Gebäude und Innenräume 1.600.000 Freianlagen 300.000
Technische Ausrüstung 4.200.000, davon:
Anlagengruppe 2 3.600.000
Anlagengruppe 4 200.000
Anlagengruppe 5 200.000
Anlagengruppe 8 200.000
Anlagen der Abwasserentsorgung 420.000 Anlage der Fernwärmeversorgung 980.000
Gesamtkosten ohne Nebenkosten 7.500.000
Honorarzone und Honorarsatz des Leistungsbildes Technische Ausrüstung schätzt die Vergabestelle wie folgt ein:
Anlagegruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) HZ II min
Die Stadtwerke Weinstadt möchten bei der Sanierung auf bis zu 3.600.000 € Fördermittel im Programm "BEW-Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" zurückgreifen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Projekt nur durchgeführt werden soll, wenn die entsprechenden Zuwendungen erhalten werden.
Die Stadtwerke prüfen zurzeit auch weitere zusätzliche bzw. alternative Fördermöglichkeiten
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 55 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 5 bis 9 (Leistungsstufe 2). Ein Anspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht für den Auftragnehmer nicht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen und der Vertrag.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bewerbers bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bewerbers, Jahr der Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens und Büroinhaber;
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen;
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach MiLoG;
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bewerber im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, nicht älter als 12 Monate). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal https://www.vergabe24.de zur Verfügung.
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe wird auf § 47 VgV hingewiesen. Zudem hat das andere Unternehmen die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Das gilt auch für Bewerbergemeinschaften. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen also mit dem Teilnahmeantrag alle vorgenannten Erklärungen abgeben und - wenn einschlägig - den Nachweis nach vorstehender Ziffer 8 vorlegen.
1. Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) mit Deckungssummen über mindestens EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert) oder Nachweis durch Bestätigung eines Versicherungsgebers (nicht eines Maklers), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis eines Mitglieds ausreichend.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung für Gebäude von separaten Energiezentralen oder Gebäude mit Energieversorgungszentralen) für jedes der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe wird auf § 47 VgV hingewiesen. Zudem hat das andere Unternehmen die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Das gilt für vorstehende Ziffer 2. auch für Bewerbergemeinschaften.
Mindestanforderung: Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) mit Deckungssummen über mindestens EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert) oder Nachweis durch Bestätigung eines Versicherungsgebers (nicht eines Maklers), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis eines Mitglieds ausreichend.
1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Referenzprojekte mit Ingenieurleistungen zur Realisierung einer Großwärmepumpe mit mindestens 300 kW thermischer Leistung. Gefordert ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäude- und Anlagentyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Amtsleiter), des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Bausumme und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Teilnahmeantrages. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI (oder die vergleichbaren Leistungen) beauftragt worden sein.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre ersichtlich ist.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe wird auf § 47 VgV hingewiesen. Zudem hat das andere Unternehmen die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1 jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bewerbergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Mindestanforderungen:
1. Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zur Realisierung einer Großwärmepumpe mit mindestens 300 kW thermischer Leistung. Die Inbetriebnahme sowie die Abnahme müssen erfolgt sein.
2. Angabe von mindestens einer Referenz zu einer Großwärmepumpe mit Abwärmequelle-Abwasser(entweder eine der beiden unter Punkt 1. genannten Referenzen oder eine weitere). Die Inbetriebnahme sowie die Abnahme müssen erfolgt sein.
3. Angabe von mindestens einer Referenz zu einer Großwärmepumpe mit Wärmespeicher (min. 400 m3 Gesamtvolumen) (entweder eine der beiden unter Punkt 1. und 2. genannten Referenzen oder eine weitere). Die Inbetriebnahme sowie die Abnahme müssen erfolgt sein.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Projektsprache: deutsch.
2. Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 3,0 Mio. für Personen- und EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert) zu belegen und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
3. Bedingung für Zahlungen: Beleg der Berufshaftpflichtversicherung.
4. Projekt- und Planungsbesprechungen finden in der Stadt Weinstadt statt.
5. Während der Bauzeit ist eine örtliche Präsenz in der Stadt Weinstadt sicherzustellen.
6. Personelle Kontinuität ist erforderlich.
7. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages oder von Angeboten schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnehmeranträge berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
4. Es sind in der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens mit den aufgeforderten Bietern Präsentations- und Verhandlungstermine in der Stadt Weinstadt vorgesehen. Diese sollen Mitte November 2023 stattfinden. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben aber vorbehalten.
5. Die zu erbringenden Leistungen sollen gefördert werden. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Projekt nur durchgeführt werden soll, wenn sie entsprechende Zuwendungen erhält. Im Falle einer negativen Entscheidung besteht die Möglichkeit, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss und den Teilnehmern am Verfahren dann keine Ansprüche zustehen, § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
6. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift: Durlacher Alle 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)