LB, PH/HVF, VerfügungsgebäudeTiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-55268
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlsplatz 5
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7141-9911-299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-ludwigsburg
Abschnitt II: Gegenstand
LB, PH/HVF, VerfügungsgebäudeTiefbauarbeiten
Tiefbauarbeiten
Reuteallee 42/1, 71634 Ludwigsburg
Schottertragschicht - Aufbruch ca. 205 m³; Flächenabtrag, Graben- und Grubenaushub ca. 3500 m³; PP-Rohre DN 150 - DN 250 ca. 340 m; Schachtbauwerke DN 800 - DN 1200 ca. 15 St; Kabelschutzrohre DA 110 - DA 200 ca. 2300 m;
Kabelschacht 200 x 150 cm ca. 9 St; Druckrohre aus PE DA 63 - DA 180 ca. 325 m;
Kunststoffmantelrohr KMR DN 80 (88,9x3,2/180) ca. 300 m; Boxen zur Regenwasserspeicherung ca. 160 m³; Schottertragschicht liefern und einbauen ca. 400 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
keine
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Fachkunde Kanalbau :
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL - Gütesicherung GZ 961 sind zu erfüllen. Die Anforderungen sind erfüllt , wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden Gütezeichens Kanalbau ist. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Qualifikationsnachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL GZ 961 vorlegt und ab Auftragsvergabe eine Überprüfung der Qualifikation gemäß Abschnitt 4.3 RAL GZ 961 besteht. Es kann auch ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den geforderten Fremdüberwachungsvertrag
nach Aufforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Fachkunde Rohrleitungsbau :
Die vom Auftragnehmer beauftragten Rohrleitungsbauunternehmen müssen die für die Bauausführung erforderliche Befähigung besitzen. Der Nachweis nach VOB / A § 8 der Befähigung gilt als erbracht , wenn das Rohrleitungsbauunternehmen eine DVGW - Bescheinigung gemäß dem DVGW - Arbeitsblatt GW - 301 in der entsprechenden Gruppe besitzt. Alternative Möglichkeit ist die Listung bei einem deutschen Wasser - und Gasversorger. Der Auftragnehmer verpflichtet sich , den geforderten Nachweis nach Aufforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
keine
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Ludwigsburg
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung bezüglich eventueller Verbindungen mit Russland ist zwingend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Liegt die Eigenerklärung nicht vor, kann dies zum Ausschluss am Vergabeverfahren führen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Karlsplatz 5
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7141-9911-299
Internet-Adresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-ludwigsburg