Stadt Kenzingen Stromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-SK-Tengelmann Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 15
Ort: Kenzingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79341
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kenzingen.de
Postanschrift: Zum Steigerhaus 8
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2082076580
Fax: +49 20820765899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://aurantia.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kenzingen Stromlieferung
Stromlieferung für die Liegenschaften und Anlagen der Stadt Kenzingen
Stadt Kenzingen 49341 Kenzingen
Die Stadt Kenzingen benötigt elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen.
Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage A) aufgelisteten Abnahmestellen läuft zum 31.12.2023 aus. Die Stadt Kenzingen schreibt für ihre im Weiteren näher bezeichnete Abnahmestellen die Lieferung von elektrischer Energie im offenen Verfahren aus. Die Leistung soll für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 vergeben werden. Die Energiebelieferung der ausgeschriebenen Abnahmestellen hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung aufgrund eines Vollstromliefervertrages einschließlich Netznutzung (All-inclusive-Vertrag) für die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage A) aufgelisteten Abnahmestellen.
Das Gesamtvolumen beträgt ohne Gewähr und Annahme einer verbindlichen Höchstbetrags- oder Mindestabnahmemenge insgesamt ca. 2.188.859 kWh/a.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen worden. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Abnahmestellen zur Stromlieferung werden von der ausschreibenden Stelle in 2 Abnahmegruppen gefasst:
- Abnehmergruppe 1: Sondervertrags-Abnahmestellen (mit registrierender Leistungsmessung) "RLM-Zählpunkte"
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage A.1 aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
Ca. 968.499 kWh
Abzugeben ist ein separater einheitlicher Energiepreis für alle RLM-Zählpunkte, zuzüglich Netznutzungs-, Messentgelten, Abgaben und Steuern, ausgewiesen jeweils für die Lieferjahre 2024 und 2025,
- Abnehmergruppe 2: Tarif-Abnahmestellen (mit Standard-Lastprofilen) "SLP-Zählpunkte"
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage A.2 aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
Ca. 1.220.360 kWh
Abzugeben ist ein separater einheitlicher Energiepreis für alle SLP-Zählpunkte, zuzüglich Netznutzungs-, Messentgelten, Abgaben und Steuern, ausgewiesen jeweils für die Lieferjahre 2024 und 2025.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Stromlieferungsvertrag verwiesen.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch.
Die Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Angebot ab. Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines offenen Verfahrens aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Umsatzes im Formular "Eigenerklärung zum Unternehmen" (Formblatt)
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein ausgefülltes Formblatt vorzulegen.
Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16) mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. Euro
- für sonstige Schäden: mindestens 1,5 Mio. Euro
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Doppelte dieser Deckungssumme.
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine entsprechende Erklärung vorzulegen.
Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16) mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. Euro
- für sonstige Schäden: mindestens 1,5 Mio. Euro
Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares)
Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis beizufügen, dass er als Energieversorgungsunternehmen, welches Strom aus erneuerbaren Energien anbietet, im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes geführt wird.
Ein Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung eines Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft/Nachunternehmer kann die Vorlage der gemäß der Bewerbungsbedingungen geforderten Nachweise, Erklärungen und Referenzen nur insoweit ersetzen, soweit sich diese decken.
Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares)
Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis beizufügen, dass er als Energieversorgungsunternehmen, welches Strom aus erneuerbaren Energien anbietet, im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes geführt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den Bewerbungsbedingungen werden den Bietern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Zum Verbleib beim Bieter:
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- Abnahmestellen (Anlage A)
- Stromlieferungsvertrag (Anlage 3)
- Vorlage Übermittlung LG-Daten CSV-Format (Anlage C)
- Lastengangdaten (Anlage D)
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (Anlage 12)
- Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
- Information DSGVO (Anlage 14)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen / Nachweise einzureichen:
- Angebotsschreiben (Angebotsformular, Anlage B)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) (Formblatt, Anlage 5)
- Eigenerklärung zum Unternehmen (Formblatt, Anlage 6)
- Bietererklärung betr. Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit (Bestandteil des Angebotsformulars)
- im Falle von Nachunternehmen: Nachunternehmererklärung (Formblatt, Anlage 9)
- im Falle von Nachunternehmen: Erklärung Einsatz Nachunternehmer (Formblatt, Anlage 10)
- im Falle von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt, Anlage 7)
- im Falle der Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 8)
- im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 11)
- Preisblatt (Anlage 4)
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Formblatt, Anlage 13)
- Erklärung Sanktionen Russland (Formblatt Anlage 15)
- Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16)
- Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares)
- Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Die Auftraggeberin weist zudem auf § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vom 16.07.2021 hin. Danach gilt Folgendes:
Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Auf die Regelungen des LkSG wird hingewiesen.
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 926-0
Telefax +49 (721) 926-3985
E-Mail:
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RY1H04PSRZ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de