Rahmenvertrag Antidote Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0922/20/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2740
Fax: +49 2289910610-2740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Antidote
RV Antidota
Los 1 Atropin
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden Antidota zur Therapie Vergiftungen mit Organophosphaten beschafft.
Es handelt sich um Atropin- und Obidoxim-Injektionslösungen. Die anzubietenden Arzneimittel müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig (Zulassung gemäß deutschem (Vierter Abschnitt AMG) oder europäischem Arzneimittelrecht (Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004)).
Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DAP benanntet Lieferort Incoterms® 2020"; zusätzlich ist das Transportfahrzeug am angegebenen Lieferort zu entladen.
In diesem Verfahren werden zwei Fachlose vergeben:
Los 1: Atropin-Injektionslösung (Brechampullen mit 100 mg Atropinsulfat in 10 mL Injektionslösung), Mindestabnahmemenge 28.000 Ampullen.
Die Auftraggeberin ist nicht verpflich...
Los 2 Obidoxim
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.
Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden Antidota zur Therapie Vergiftungen mit Organophosphaten beschafft.
Es handelt sich um Atropin- und Obidoxim-Injektionslösungen. Die anzubietenden Arzneimittel müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig (Zulassung gemäß deutschem (Vierter Abschnitt AMG) oder europäischem Arzneimittelrecht (Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004)).
Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DAP benanntet Lieferort Incoterms® 2020"; zusätzlich ist das Transportfahrzeug am angegebenen Lieferort zu entladen.
In diesem Verfahren werden zwei Fachlose vergeben:
Los 2: Obidoxim-Injektionslösung (Brechampullen mit 250 mg Obidoximchlorid in 1 mL Injektionslösung), Mindestabnahmemenge 111.000 Ampullen.
Die Auftraggeberin ist nicht verpfl...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Antidote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen und Informationen (insbesondere Höchstmengen), die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst zur Verfügung gestellt werden können, wenn Sie die
"Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Dokument 08 übermittelt haben und im Rahmen Ihres Teilnahmeantrages die Eignung Ihres Unternehmens zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung festgestellt werden konnte. Die gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuften Unterlagen
werden zusammen mit der auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Angebotsaufforderung versandt.
Sofern Sie Unterauftragnehmer einsetzen, dürfen diese erst Zugang zu den eingestuften Dokumenten erlangen nachdem diese dem Beschaffungsamt des BMI gegenüber benannt wurden und eine Verpflichtungserklärung VS-NfD des jeweiligen Unterauftragnehmers abgegeben wurde.
b) Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren« enthält eine
Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden ...
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.