BASIQ 2.0 | Kontinuum-Simulation Referenznummer der Bekanntmachung: E97717835
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/601-5184
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
BASIQ 2.0 | Kontinuum-Simulation
Das Potenzial von Quanteninformationstechnologien zählt zu den grundlegenden und wegweisenden Kompetenzen der Zukunft. Es besteht die Möglichkeit, mit dem daraus resultierenden Leistungsvermögen Schlüsselbranchen zu revolutionieren.
Unter allen Technologien stellen Quantencomputer einen strategisch, zukunftsrelevanten und aktuell nahezu exponentiell wachsenden Forschungs- und Entwicklungsbereich dar, für den jetzt auf nationaler und internationaler Bühne die entscheidenden Weichen gestellt werden. Um ihre Entwicklung voranzutreiben, bindet die DLR Quantencomputing-Initiative Partner aus Industrie und Wirtschaft sowie der Forschung ein. So kann das DLR Quantencomputer beschaffen, betreiben sowie für relevante Anwendungen nutzbar machen und eigene Kompetenzen weiterentwickeln.
Das DLR verfolgt mit seinem Projekt BASIQ (Batteriematerial-Simulation mit Quantencomputern) das Ziel, die Quantencomputer-Industrie bei der Entwicklung von innovativen Materialien und Produkten durch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu unterstützen. Allgemein wird angenommen, dass Quantensimulationen für die Materialforschung die erste Anwendung von Quantencomputern mit einem praktischen Quantenvorteil sein werden. BASIQ konzentriert sich dabei auf Materialsimulationen für gatterbasierte Quantencomputer im Anwendungsbereich von Batteriematerialien. Dabei werden feste kristalline Elektroden, z.B. Mischoxide, flüssige Elektrolyte, z.B. Wasser und die Elektrodengrenzfläche, z.B. Metalloberflächen simuliert. Damit werden alle entscheidenden Materialkomponenten für die Simulation einer Batteriezelle betrachtet.
Darüber hinaus werden partielle Differentialgleichungen (PDE) untersucht, die das Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten in einer elektrochemischen Zelle, vor allem Elektroden und Elektrolyt simulieren.
Partielle Differentialgleichungen beinhalten ein Verständnis der Prinzipien elektrischer, mechanischer und chemischer Prozesse in der Batteriezelle. Die numerische Lösung von PDEs erfolgt zurzeit mit klassischen Computern, die jedoch bei der Simulation von hochaufgelösten heterogenen Strukturen wie poröse Elektroden keine ausreichenden Ergebnisse erzielen kommen.
Somit sollen in BASIQ Algorithmen erforscht und erprobt werden, die die partiellen Differentialgleichungen (PDE) für Batteriezellen auf Quantencomputern lösen. Ansätze sind hier neben der klassischen Optimierung des Variationsansatzes auch weitere Verfahren wie das Harrow-Hassidim-Lloyd Verfahren.
Kurzbeschreibung: Algorithmen Entwicklung Kontinuum Simulation für das Lösen von partiellen Differentialgleichungen im Bereich Lithium-Ionen Batterien
Ziel: Batteriezellsimulation auf Kontinuums Ebene mit Quantencomputern
Liefergegenstand: Kontinuum-Simulations-Algorithmus und Softwaretool gemäß nachfolgender Spezifikation:
Die numerische Lösung von partiellen Differentialgleichungen (PDE) ist ein zentrales Werkzeug für viele wissenschaftliche Fachgebiete, z.B. die Klimatologie, die Aerodynamik und die Werkstoffwissenschaften. Auch in der Batterieforschung werden PDEs ergänzt um algebraische Gleichungen eingesetzt, um das Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten in einer elektrochemischen Zelle, vor allem Elektroden und Elektrolyt, zu simulieren. Diese PDEs beinhalten ein Verständnis der Prinzipien elektrischer, mechanischer und chemischer Prozesse in der Batteriezelle. Die numerische Lösung von PDEs erfolgt zurzeit mit klassischen Computern, die jedoch bei der Simulation von hochaufgelösten heterogenen Strukturen wie porösen Elektroden an ihre Grenzen kommen. Zielsetzung in diesem Arbeitspaket ist die Erforschung und Erprobung von PDEs und daraus abgeleitet die Entwicklung von Algorithmen und einem Softwaretool im oben genannten Bereich auf Quantencomputern.
Hierbei zielen wir auf Hardware der QC-Initiative: Prototypische Systeme auf Basis der Ionenfallen-Technologie, Neutralatome und auch photonischer Schaltkreise sowie auf Basis von NV-Zentren in Diamanten.
Weitere Details zur Leistung können den Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung Anlage 02 entnommen werden.
Die Begrenzung der am Dialog Teilnehmenden erfolgt anhand einer Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb; vgl. Anlage 03.
Nachfolgende Kriterien sind relevant:
# Anzahl Wissenschaftliche Publikationen
# Zitate Wissenschaftlicher Publikationen
# Mitarbeiterqualifikation
# Projekterfahrung
# Nachhaltigkeitskonzept
Detaillierte Beschreibung zur Wertung entnehmen Sie bitte der Wertungsmatrix Anlage 03.
Im gesamten Vergabeverfahren, wie auch in der Durchführung des Projekts, sind die gesetzlichen, exportkontrollrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
vgl. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Vergabeverfahren und die Leistungserbringung im Projekt sind die gesetzlichen, exportkontrollrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Postanschrift: Villemomler Straß 76e
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,
169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).