Estrich-/Bodenbelagsarbeiten Rathaus Benrath Benrodestraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0517
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2118996905
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich-/Bodenbelagsarbeiten Rathaus Benrath Benrodestraße
Estrich-/Bodenbelagsarbeiten
Estrich: 632m2
Kautschukboden: 1513m2
Teppichboden: 120m2
Sockelleisten: 1000m,
Treppenstufen aus Kautschukboden: 53Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
- Gewerbeanmeldung
- Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
- Nachweis über das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (gültig und nicht älter als ein jahr)
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (gültig und nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
--> Für Personenschäden 1.000.000 Euro
--> Für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.500.000 Euro
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Referenzen, welche den folgenden Kriterien entsprechen:
(Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistungen angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.)
---> unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe der technischen Fachkräfte unabhängig ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und über die zur Errichtung des Bauwerks verfügt wird
- Studiennachweise oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers
- Aufstellung über die Aussattung, Geräte und die technische Ausrüstung, welche für die Ausführung des Auftrags vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.