Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen der Gemeinde Baiersbronn im Bereich Hilpertsberg der Stadt Freudenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: GBAI-2023-0036
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oberdorfstraße 46
Ort: Baiersbronn
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72270
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 7442-8421-217
Fax: +49 7442-8421-401
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeindebaiersbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen der Gemeinde Baiersbronn im Bereich Hilpertsberg der Stadt Freudenstadt
Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen der Gemeinde Baiersbronn im Bereich Hilpertsberg der Stadt Freudenstadt
Stadt Freudenstadt, Grundstücke der Gemeinde Baiersbronn, Bereich Hilpertsberg
Die Leistungsbereiche Planung, Bau und Betrieb sowie Unterhaltung sind vom Baukonzessionär abzudecken (investierender Totalunternehmer/Projektentwickler).
Der Pachtvertrag, der Vertrag zur Gestattung der Kabelverlegung für Zu- und Ableitungen zu Windenergieanlagen sowie und der Vorschlag für einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Unternehmen übermittelt. Über die beiden erstgenannten Verträge und die Modelle zur Bürgerbeteiligung wird verhandelt.
Die unter III.1.1) - III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Es ist vorgesehen, mindestens 3 Bewerber zur weiteren Teilnahme aufzufordern. Sollten mehr Bewerbungen mit höchster Punktzahl eingehen entscheidet das Los. Das Verhandlungsverfahren wird auch dann fortgesetzt, wenn sich weniger als drei geeignete Unternehmen bewerben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG und bei der Benennung von Nachunternehmern auch von diesen.
1) Eigenerklärung zur Eignung oder stattdessen Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
3) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg.
5) Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerentsendegesetz gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg.
6) Eigenerklärung zum BMWSB-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
7) Bei der Bildung von BG´s: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile für alle Unternehmen der BG.
8) Der Teilnahmeantrag und das Angebot müssen von Personen abgegeben werden, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Handelsregister ergibt oder deren Vollmacht von Personen ausgestellt wurde, deren Vertretungsmacht sich aus dem Handelsregister ergibt. Im letzteren Fall müssen die Vollmachtsurkunden qualifiziert digital signiert vorgelegt werden. Werden die Vollmachtsurkunden auch auf Nachforderung nicht oder nicht mit qualifiziert digitaler Signatur vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Eine qualifiziert digitale Signatur auf dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot selbst ist nicht erforderlich, wenn die Erklärung den Erklärenden erkennen lässt (z.B. Namen in Druckbuchstaben) und auf den Erklärenden die Voraussetzungen des Satzes 1 oder des Satzes 2 und 3 zutreffen.
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG und bei der Benennung von Nachunternehmern auch von diesen.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des sich bewerbenden Unternehmens aus dem Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
3) Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1. Mio. EUR (jeweils für Personen,- Sach- und Vermögensschäden) oder die Zusage einer Versicherung im Auftragsfall mit dem Auftragnehmer eine solche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG und bei der Benennung von Nachunternehmern auch von diesen.
1) Vorlage von im eigenen Unternehmen erbrachten Referenzen, mit denen die Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen nachgewiesen werden. (Eine Eignungsleihe ist möglich, wenn das leihende Unternehmen die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, im Auftragsfall auch erbringt. In dem Fall hat der Bewerber zu erklären, dass ihm diese für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.)
2) Eigenerklärung des Bewerbers/der BG zu Referenzen aus den letzten 6 Jahre (d.h. Inbetriebnahme spätestens im Dezember 2016 ist Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenz) für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Mindestleistung von 2,5 MW (Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenz) pro einzelner Anlage. Vergleichbar sind einzelne Anlagen oder Windparks. Mehrere Windenergie-Anlagen an einem Standort sind nicht als getrennte Referenzen wertbar. Die Vorlage mindestens einer wertbaren Referenz stellt die Mindestvoraussetzung dar, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können. Des Weiteren ist die Referenz mit dem höchsten Auftragswert zu benennen. Wenn bei den genannten Projekten eine Einbeziehung von Bürgern in die Projekte erfolgte, ist dies bei den Referenzen anzugeben und hat Einfluss auf die Eignungsprüfung. Diese Partizipationsmöglichkeit ist zu benennen und kurz zu beschreiben. Hinweis: Die Durchführung von Bürgerveranstaltungen zur Information über das Projekt (z.B. im Rahmen von Bauleitplanverfahren ist hier mit Partizipationsmöglichkeit nicht gemeint und nicht ausreichend.
3) Eigenerklärung des Bewerbers/der BG zu Beschäftigten im Bereich Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in den Jahren 2019, 2020 und 2021. Bei einer BG kann die Anzahl der Beschäftigten aus den beteiligten Unternehmen zusammengerechnet werden.
Die Bedingungen für die Konzessionsausübung werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Unternehmen übermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Die Formblätter (FB), die als Download bei https://www.vergabe24.de/ zur Verfügung stehen, sind auszufüllen und über das Vergabeportal einzureichen. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— durch Präqualifizierung durch ein amtlich anerkanntes PQ-System,
— die Formblätter nebst geforderten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
BG' s, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig eingehen.
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich elektronisch über https://www.vergabe24.de/. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf https://www.vergabe24.de/ frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder dann später die Angebote, die nicht über https://www.vergabe24.de/, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
5) Datenschutzklausel: Die vom Bewerber/Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
6) Die Gemeinde behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
7) Es ist beabsichtigt, mindestens 3 Bewerber zur weiteren Teilnahme als Bieter aufzufordern. Sollten mehr als 4 Bewerber mit gleicher höchster Punktzahl aus dem Teilnahmewettbewerb hervorgehen, entscheidet das Los oder alternativ ein Zufallsgenerator.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.