KiTa Stadtmitte Bielefeld - Umbau und Erweiterung / Planung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6433EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521512290
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa Stadtmitte Bielefeld - Umbau und Erweiterung / Planung Technische Ausrüstung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt für die KiTa Stadtmitte folgende bauliche Maßnahmen:
Umbau und Erweiterung des ehemaligen Wohngebäudes Teutoburger Straße 108, 33602 Bielefeld, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
Die Sanierung der Gebäudesubstanz und die Anpassung der Struktur des Gebäudes machen umfangreiche Arbeiten erforderlich.
Das Gebäude bildet nach Beendigung der Baumaßnahme eine organisatorische Einheit mit der städt. KiTa Stadtmitte (eine KiTa mit 2 Gebäuden auf einem Grundstück).
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021.
Die Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt.
Das Los 1 umfasst die Anlagengruppen:
1 (Abwasser- und Wasseranlagen)
2 (Wärmeversorgungsanlagen)
3 (Lufttechnische Anlagen).
Das Los 2 umfasst die Anlagengruppen:
4 (Starkstromanlagen)
5 (Fernmelde- und Informations-technische Anlagen)
6 (Förderanlagen)
Los 1
Städtische KiTa Stadtmitte Teutoburger Straße 108 33602 Bielefeld
Los 1:
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser- und Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen)
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungen aus Stufe A, B und C beauftragt.
Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:
Stufe A LPH 1 Grundlagenermittlung
Stufe B LPH 2 Vorplanung
Stufe C LPH 3 Entwurfsplanung
Stufe D LPH 4 Genehmigungsplanung
Stufe E LPH 5 Ausführungsplanung
Stufe F LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Stufe G LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
Stufe H LPH 8 Objektüberwachung
Stufe I LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Los 2
Städtische KiTa Stadtmitte Teutoburger Straße 108 33602 Bielefeld
Los 2:
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen)
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungen aus Stufe A, B und C beauftragt.
Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:
Stufe A LPH 1 Grundlagenermittlung
Stufe B LPH 2 Vorplanung
Stufe C LPH 3 Entwurfsplanung
Stufe D LPH 4 Genehmigungsplanung
Stufe E LPH 5 Ausführungsplanung
Stufe F LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Stufe G LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
Stufe H LPH 8 Objektüberwachung
Stufe I LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRKF
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9 Ort:
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165