66000120 - Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt, Klärwerk Möhringen Ertüchtigung und Erweiterung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_KWMoehringen_ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de/
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 - Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt, Klärwerk Möhringen Ertüchtigung und Erweiterung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 8
Die Stadtentwässerung Stuttgart möchte mit dem Projekt Digitale Kläranlage die Weichen für die Zukunft stellen. Von der Planung über die Beschaffung, den Bau bis hin zu Betrieb und Wartung der Anlagen sollen innovative Konzepte und Strategien entwickelt werden.
Die Baumaßnahme Ertüchtigung des Klärwerks Möhringen bezieht sich auf das gesamte Kläranlagengrundstück.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll in mehreren (voraussichtlich in drei) Abschnitten erfolgen. Der erste Leistungsabschnitt sieht die Grundlagenermittlung und die Vorplanung für das Gesamtprojekt vor. Anschließend sollen die konkreten Maßnahmen in zwei bzw. ggf. drei Teilprojekten geplant und baulich umgesetzt werden.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und „Verknüpfen“ sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma – Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart – Verknüpfen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „II.2.9“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Gem § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Die 3-5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei juristischen Personen sind
die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1, 2, 3 und 4 müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union(EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
3. Beauftragung
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll nun ein Unternehmen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 8, sowie Leistungen zum Einsatz der BIM-Methodik ermittelt werden. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich jeweils Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI 2021 zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Hinweis zum genannten Endtermin: Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart. Die genannten Termine dienen lediglich der Orientierung. Laufzeit des Vertrags endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
2.1.Tech. und beruf. Leistungsfähigkeit - Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
2.1.1. Anzahl Beschäftigte
Jährliche Mittel, der in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) techn. Beschäft. (Teilzeitbeschäftigte (TZB) können entsprechend ihrer Teilzeit (TZ) angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte, betrug:
- bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte (VZB): 5 Pkt.
- mehr als 4 und bis zu 6 VZB: 25 Pkt.
- mehr als 6 VZB: 50 Pkt.
2.1.2. Anzahl Beschäftigte mit Quali. für BIM
Jährliches Mittel, der in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten (TZB können entsprechend ihrer TZ angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte mit der Quali. für BIM, betrug:
- bis zu 2 VZB mit Quali. für BIM (Schulungen, Fortbildungen, Zertifikate zu BIM (S, F, Z zu BIM)): 5 Pkt.
- bis zu 2 VZB mit Quali. für BIM (S, F, Z zu BIM) und prakt. BIM-Projekterfahrung: 25 Pkt.
- mehr als 2 VZB mit Quali. für BIM (S, F, Z zu BIM) u. prakt. BIM-Projekterfahrung: 50 Pkt.
Die Pers. unter Punkt 2.1.2 können die gleichen Pers. sein wie unter Punkt 2.1.1.
2.2. Tech. und berufl. Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
2.2.1. Referenzobjekt (RO) 1: Fachplanung (FP) TGA gemäß § 53 HOAI 2021, ALG 4 Starkstromanlagen
2.2.1.1. Projekttyp
- Betriebs- oder Verwaltungsgebäude: 50 Pkt. / Industrielle Anlage: 75 Pkt. / Kläranlage: 150 Pkt.
2.2.1.2. Bes. im Projekt
- Unterliegt die Referenz einer krit. Infra.: nein 50 Pkt. / ja 100 Pkt.
2.2.1.3. Auftraggeber (AG)
- priv. AG: 20 PKT. / öffentl. AG: 70 Pkt.
2.2.1.4. Honorarzone (HZ)
- I 40 Pkt. / II 80 Pkt. / III 120 Pkt.
2.2.1.5. Kosten Technische Ausrüstung (TGA) Anlagengruppe (ALG) 4
- KG 440 ≤ 3 Mio. €: 40 Pkt.
- KG 440 > 3 Mio. € ≤ 5 Mio. €: 80 Pkt.
- KG 440 > 5 Mio. €: 120 Pkt.
2.2.1.6. Realisierte und vollst. abgeschl. Leistungsphasen (LPH) Fachplanung TGA ALG 4 nach HOAI durch den Bewerber
- LPH 2: 9 Pkt. / LPH 3: 17 Pkt. / LPH 5: 22 Pkt. / LPH 6: 7 Pkt. / LPH 7: 5 Pkt. / LPH 8: 35 Pkt.
2.2.1.7. Umbau unter laufendem Betrieb (ulB)
- nein 5 Pkt. / ja 25 Pkt.
2.2.1.8. Jahr der Inbetriebnahme (IBN)
- bis 31.12.2017 bzw. noch nicht in Betrieb: 10 Pkt.
- ab 01.01.2018: 20 Pkt.
2.2.2. RO 2: FP TGA gemäß § 53 HOAI 2021, ALG 5 Fernmelde- und informationstech. Anlagen
2.2.2.1. Projekttyp
- Betriebs- oder Verwaltungsgebäude: 5 Pkt. / Industrielle Anlage: 15 Pkt. / Kläranlage: 25 Pkt.
2.2.2.2. Bes. im Projekt
- Unterliegt die Referenz einer krit. Infra.: nein 5 Pkt. / ja 20 Pkt.
2.2.2.3. AG
- priv. AG: 5 PKT. / öffentl. AG: 20 Pkt.
2.2.2.4. HZ
- I 5 Pkt. / II 10 Pkt. / III 15 Pkt.
2.2.2.5. Kosten TGA ALG 5
- KG 450 ≤ 1 Mio. €: 5 Pkt.
- KG 450 > 1 Mio. € ≤ 2 Mio. €: 10 Pkt.
- KG 450 > 2 Mio. €: 15 Pkt.
2.2.2.6. Realisierte und vollst. abgeschlossene Leistungsphasen (LPH) FP TGA ALG 5 nach HOAI durch den Bewerber
- LPH 2: 4 Pkt. / LPH 3: 8 Pkt. / LPH 5: 11 Pkt. / LPH 6: 4 Pkt. / LPH 7: 2 Pkt. / LPH 8: 17 Pkt.
2.2.2.7. Umbau ulB
- nein 5 Pkt. / ja 20 Pkt.
2.2.2.8. Jahr der IBN
- bis 31.12.2017 bzw. noch nicht in Betrieb: 10 Pkt.
- ab 01.01.2018: 20 Pkt.
2.2.3. RO 3: FP TGA gemäß § 53 HOAI 2021, ALG 8 Gebäudeautomation
2.2.3.1. Projekttyp
- Betriebs- oder Verwaltungsgebäude: 5 Pkt. / Industrielle Anlage: 15 Pkt. / Kläranlage: 25 Pkt.
2.2.3.2. Besonderheiten im Projekt
- Unterliegt die Referenz einer krit. Infra.: nein 5 Pkt. / ja 20 Pkt.
2.2.3.3. AG
- priv. AG: 5 PKT. / öffentl. AG: 20 Pkt.
2.2.3.4. HZ
- I 5 Pkt. / II 10 Pkt. / III 15 Pkt.
2.2.3.5. Kosten TGA ALG 8
- KG 480 ≤ 0,75 Mio. €: 5 Pkt.
- KG 480 > 0,75 Mio. € ≤ 1,5 Mio. €: 10 Pkt.
- KG 480 > 1,5 Mio. €: 15 Pkt.
2.2.3.6. Realisierte und vollst. abgeschlossene Leistungsphasen (LPH) Fachplanung TGA ALG 8 nach HOAI durch den Bewerber
- LPH 2: 4 Pkt. / LPH 3: 8 Pkt. / LPH 5: 11 Pkt. / LPH 6: 4 Pkt. / LPH 7: 2 Pkt. / LPH 8: 17 Pkt.
2.2.3.7. Umbau ulB
- nein 5 Pkt. / ja 20 Pkt.
2.2.3.8. Jahr der IBN
- bis 31.12.2017 bzw. noch nicht in Betrieb: 10 Pkt.
- ab 01.01.2018: 20 Pkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 44 Abs. 1 VgV
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- oder Ausbildungsnachweise (Mindestanforderung: Elektroingenieur o. Vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Zusätzlich muss mind. ein Mitarbeiter des Unternehmens nachweislich mindestens 2 Jahre Erfahrung in der praktischen Umsetzung von Bauprojekten gem. BIM Methodik besitzen (Nachweise mittels Zertifikaten, CV, o.ä.).
- § 73 Abs. 3 VgV Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den in § 16 des
Vertragsgenannten Deckungssummen jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die
Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium)
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe)
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
siehe II.2.9)
- Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI 2021, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Gewichtung: 60%
- Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI 2021, Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Gewichtung: 16%
- Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI 2021, Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: Gewichtung: 16%
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV - Beschäftigte: Gewichtung: 8 %
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
Je Referenzobjekt sind max. zwei Seiten (DIN A4-Format) als Anlage beizufügen. Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Kriterien sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten aller erforderlichen Referenzen enthalten.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: siehe Abschnitt III.1.1
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte
Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit
gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).