Neubau eines Rettungszentrums mit Feuerwehr und DRK-Notarztstation Referenznummer der Bekanntmachung: 1900_ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 18
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.malterdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Rettungszentrums mit Feuerwehr und DRK-Notarztstation
Anlass für das Wettbewerbsverfahren „Rettungszentrum Malterdingen“ ist der geplante Neubau der Feuerwehr Malterdingen, da eine Sanierung des Bestandsgebäudes aus funktionaler, technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll war. Weiterhin sollte parallel zum Neubau der Ausbau eines DRK-Standorts mit Rettungseinsatzfahrzeugen vorgesehen werden, um die medizinische Notfallversorgung zu gewährleisten und zu verbessern.
Um die beste Lösung für den Neubau zu finden, wurde die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs beschlossen. Aus diesem Vergabeverfahren ist das 1. Preisträger Architekturbüro Frank Heinz, Freier Architekt BDA aus Waldkirch als Sieger hervorgegangen. Das Büro wurde zwischenzeitlich mit den weiteren Planungsleistungen der Gebäudeplanung beauftragt.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbs- bzw. Vorentwurfsplanung sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
79364 Malterdingen
Flurstück 4698/39
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elektro nach §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 und Anteil KG 490, Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 optional.
Durch die Auftraggeber erfolgte der Vorschlag der Einordnung in die Honorarzone II, Mittelsatz
Der Auftraggeber geht derzeit von einer Nebenkostenpauschale von 4 % des Nettohonorars aus.
Im Neubau inkl. Ausbau DRKsind etwa 1.500 m2 Funktionsfläche geplant.Die Brutto-Grundfläche (BGF) des
geplanten Neubaus inkl. Ausbau umfasst eine Fläche von insg. ca. 2.130 m2, der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 10.700 m3
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elektro (Anlagengruppen 4, 5,6 und 8)
Postanschrift: Tullastr. 17
Ort: Ettenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77955
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt
unberührt.