Wechselkofferumsetzung 2023/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Westfälische Straße 75
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Anika Ohm
E-Mail:
Telefon: +49 276181547
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-olpe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wechselkofferumsetzung 2023/2024
Die vorhandenen Wechselkoffer müssen neu aufbereitet werden.
Die Betriebsdauer von 6 Jahren ist bereits überschritten.
Kreisgebiet Olpe
Die vorhandenen Wechselkoffer müssen neu aufbereitet werden.
Die Betriebsdauer von 6 Jahren ist bereits überschritten.
Fahrtec ist Hersteller der Wechselkoffer, die im Kreis Olpe zum Einsatz kommen. Die Wechselkoffer können
daher auch nur im Herstellerwerk sachgerecht umgesetzt und modernisiert werden.
Weiterhin kann Fahrtec so eine Garantie von 24 Monaten, auf die Umsetzung und neu modernisierte
Komponenten geben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach § 14 Abs. 4 Nr.2 VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb vergeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung, zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgest ellt werden kann.
In diesem Fall trifft der Punkt „ aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden" zu.
Fahrtec ist Hersteller der Wechselkoffer, die im Kreis Olpe zum Einsatz kommen. Die Wechselkoffer können daher auch nur im Herstellerwerk sachgerecht umgesetzt und modernisiert werden. Weiterhin kann Fahrtec so eine Garantie von 24 Monaten, auf die Umsetzung und neu montierten Komponenten geben. Aus diesem Grunde wurde nur ein Angebot bei der Fa. Fahrtee eingeholt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Ort: Münster
Land: Deutschland