Beschaffung von 4 Stück 2-Wege-Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2-Wege-Fahrzeug/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergaben
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 4 Stück 2-Wege-Fahrzeugen
Lieferung von vier baugleichen Zwei-Wege-Fahrzeugen.
Deutschland Die Auslieferung, Einweisung und Multiplikatorenschulung betreffend der Zwei-Wege-Fahrzeuge, erfolgt an folgenden Standorten:
- 25885 Wester-Ohrstedt
- 18299 Laage
- 88471 Laupheim
- 24598 Bootstedt
Die BwFuhrparkService GmbH (nachfolgend BwFPS GmbH oder Auftraggeber genannt) beabsichtigt insgesamt vier 2-Wege-Fahrzeuge zu kaufen, welche vom Auftragnehmer speziell für die Anforderungen der Bundeswehr produziert werden sollen.
Die Auslieferung dieser Fahrzeuge muss vom Auftragnehmer an insgesamt vier unterschiedliche Dienststellen der Bundeswehr in Deutschland erfolgen.
Zum Lieferumfang des Auftragnehmers gehören darüber hinaus auch die nachfolgenden Dienstleistungen, welche an dieser Stelle lediglich kurz zusammengefasst und aufgeführt sind. Die detaillierten Einzelheiten zum Leistungsumfang können aus der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
- Beklebung und Branding der Fahrzeuge
- Überführung der Fahrzeuge an vier unterschiedliche Dienststellen
- fahrzeugbezogene Einweisungen bei Übergabe der Fahrzeuge
- Bereitstellung von unterschiedlichsten Zeichnungen, Unterlagen und Dokumentationen
- Multiplikatorenausbildung
- Instandhaltungsleistungen
- Serviceleistungen in Bezug auf Gewährleistung, Garantie und Rückrufen
- Ersatzteilversorgung für mindestens 12 Jahre
- Bereitstellung von Ersatzmobilität in definierten Fällen
- Unterschiedliche Beratungsdienste für den Auftraggeber
- Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen zum elektronischen Datenaustausch
- Informative Bereitstellung von Restwerten
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Leistungspflicht betreffend die Erstellung und Lieferung der Produkte ist mit Auslieferung erfüllt (vgl. § 2 Ziff. 1 des Vertrages). Die Leistungspflicht gemäß § 6 des Vertrages entfällt nach zwölf (12) Jahren. Sodann ist der insgesamte Vertrag erfüllt.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt und Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular unter Ziffer 2.4 (Siehe Vergabeunterlagen). Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im Angebotsformular mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Qualitätsmanagement zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular (Siehe Vergabeunterlagen).
Hier erklärt der Bieter, ob sein Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob das Unternehmen über ein eingeführtes und mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbares Qualitätsmanagement verfügt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Qualitätsmanagement zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular (Siehe Vergabeunterlagen).
Hier erklärt der Bieter, ob sein Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob das Unternehmen über ein eingeführtes und mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbares Qualitätsmanagement verfügt.
Sofern im Angebotsformular zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6Q6D
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2289499-163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.