Reinigungsdienstleistungen für den Neckar-Odenwald-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: LRANOK-BESCH-2023-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neckarelzer Straße 7
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Interner Geschäftsbetrieb - Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neckar-odenwald-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen für den Neckar-Odenwald-Kreis
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Verwaltungsgebäuden und Schulen des Neckar-Odenwald-Kreises sowie die Glasreinigung verschiedener Objekte im Kreisgebiet
Unterhalts- und Grundreinigung Bereich Mosbach
74821 Mosbach
Gegenstand von Los 1 ist die Unterhaltsreinigung in verschiedenen Verwaltungsgebäuden in Mosbach mit einer Grundfläche von ca. 3.500 m², sowie die Unterhalts- und Grundreinigung an zwei Schulen mit einer Grundfläche von ca. 26.900 m². Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien, gekündigt wird.
Unterhalts- und Grundreinigung Bereich Buchen
74722 Buchen
Gegenstand von Los 2 ist die Unterhaltsreinigung in verschiedenen Verwaltungsgebäuden in Buchen mit einer Grundfläche von ca. 1.300 m², sowie die Unterhalts- und Grundreinigung an fünf Schulen in Buchen und einer Sporthalle in Walldürn mit einer Grundfläche von ca. 19.500 m². Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien, gekündigt wird.
Glasreinigung Bereiche Mosbach und Buchen
74821 Mosbach und 74722 Buchen
Gegenstand von Los 3 ist die Glasreinigung verschiedener Verwaltungsgebäude und Schulen in Mosbach, Buchen, Osterburken und Walldürn mit einer Grundfläche von ca. 20.600 m². Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien, gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Neben der Eigenerklärung des Bieters, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
sowie keine Ausschlussgründe aufgrund von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Bezug) vorliegen, hat der Bieter seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in dem der Bieter ansässig ist, zu erklären. Ein Nachweis hierüber ist nicht vorzulegen, kann im Laufe des Verfahrens aber durch den AG nachgefordert werden.
Hinweis: Die Eigenerklärungen sind auf dem Angebotsformular zu machen. Der AG wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO bzw. Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG anfordern.
1) Eigenerklärungen über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
2) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Höhe der aktuell bestehenden Deckungssummen muss angegeben werden.
Ein Nachweis über das Bestehen der v.g. Versicherung oder die Zusage des Versicheres, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen, ist spätestens nach Auffoderung des AG inkl. erkennbarer Deckungssummen einzureichen.
Hinweis: Zur Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ist das Angebotsformular zu verwenden.
zu 1) Der Umsatz des Unternehmens aus den letzten drei Geschäftsjahren muss durchschnittlich mindestens nachfolgend aufgeführte Beträge umfassen:
- Los 1: 680.000,00€ netto p.a.
- Los 2: 500.000,00€ netto p.a.
- Los 3: 55.000,00€ netto p.a.
zu 2) Die Deckungssumme für Sach-, u. Personenschäden muss min. 2,5 Millionen Euro und die Deckungssumme für Vermögensschäden, Schüsselverlust und Bearbeitungsschäden muss min. jeweils [Betrag gelöscht] Euro betragen.
1) Angabe von Referenzaufträgen für Objekte mit vergleichbaren Leistungen.
Hinweis: Zur Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ist das Angebotsformular zwingend zu verwenden.
zu 1) Folgende Mindestvorgaben sind für die Referenzaufträge einzuhalten:
Los 1: Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen mit einem Auftragswert von mind. 150.000 € netto pro Jahr. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
- die Referenz maßgeblich (min. 70%) Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen umfasst,
- die Referenz den Gebäudetyp Schulgebäude (berufliche Schule, weiterführende Schule) sowie Verwaltung umfasst.
Los 2: Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen mit einem Auftragswert von mind. 100.000 € netto pro Jahr. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
- die Referenz maßgeblich (min. 70%) Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen umfasst
- die Referenz den Gebäudetyp Schulgebäude (berufliche Schule, weiterführende Schule) sowie Verwaltung umfasst.
Los 3: Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen mit einem Auftragswert von mind. 10.000 € netto pro Jahr. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
- die Referenz Glasreinigungsleistungen umfasst
Konkrete Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind im Reinigungsvertrag sowie in der allgemeinen Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Hinweis: Bei Aufträgen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung.
Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen müssen sich vor Beauftragung zur Einhaltung der unter Teil 4 des Angebotsformulars genannten Anforderungen verpflichten ("Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform https://www.auftragsboerse.de unter der Kennziffer LRANOK-BESCH-2023-0010 zum Download zur Verfügung stehen. Die gesamte Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle wird elektronisch abgewickelt. Eine Registrierung des Bieters, zum Sicherstellen des Informationsflusses, wird ausdrücklich empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig. Angebote sind über das Modul Bietercockpit der Vergabeplattform über die bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB.
Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.