Grünabfallverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2023-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmstraße 3
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
E-Mail:
Telefon: +49 7621-410-1454
Fax: +49 7621-410-91454
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünabfallverwertung
Erfassung und Verwertung von Grünabfällen im Landkreis Lörrach
Rheinfelden
Rheinfelden inkl. Ortsteile
Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfall innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Rheinfelden (Baden) inkl. der Ortsteile.
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 85.000 cbm ungehäckseltem Grünabfall, der an dieser Annahmestelle angeliefert wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bei Grünabfallmengen aus dem Stadtgebiet von Rheinfelden mit einer erhöhten Dioxinbelastung zu rechnen ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028
Lörrach
Lörrach inkl. Ortsteile
Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfall innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Lörrach einschließlich der Ortsteile.
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 70.000 cbm ungehäckseltem Grünabfall, der an dieser Annahmestelle angeliefert wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028
Schönau und Zell i Wiesental
Schönau im Schwarzwald und Zell im Wiesental
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 7.400 cbm ungehäckseltem Grünabfall, welcher über die Häckselplätze Schönau im Schwarzwald und Zell im Wiesental erfasst wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028
Bad Bellingen;Lörrach,...
Bad Bellingen, Lörrach, Kandern, Weil am Rhein
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 25.000 cbm ungehäckseltem Grünabfall,
welcher über die Häckselplätze Bad Bellingen - Ortsteil Bamlach, Lörrach - Ortsteil Salzert, Kandern - Ortsteil Tannenkirch-Gupf und Weil am Rhein - Ortsteil Haltingen erfasst wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028
Kreismülldeponie Scheinberg
Kreismülldeponie Scheinberg
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 9.500 cbm ungehäckseltem Grünabfall, welcher über den Häckselplatz auf der Kreismülldeponie Scheinberg erfasst wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
o über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
o zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder alternativ auf andere Weise.
-Eigenerklärung Anlage zu Artikel 5 k) Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktion)
-Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetzes (MiLoG)
-Eignungsnachweise die über eine Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen sind mittels Angabe der Zertifikatsnummer und dem Zugangscode akzeptiert. Nachweis der Eignung auch über die Eigenerklärung gem. Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder
einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls
gefordert werden.
-Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz von Dienstleistungen die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular Komm EU (D) EigE)
- Auf Nachforderung: Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft) - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie in Höhe von mind. EUR 10.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr. Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme zu betragen. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Falle der Beauftragung eine solche Versicherung abgeschlossen bzw. erweitert wird.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder
einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls
gefordert werden.
-Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen (s.a. Formular Komm EU (D) EigE "Eigenerklärung zur Eignung").
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Verbindung mit § 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. einen vergleichbaren Qualitätsstandard
- Der Bieter muss durch Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen nachweisen, dass die Anlagen zur Verwertung von Grünabfällen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben werden.
- Verwertungskonzept: Beschreibung der bestehenden oder geplanten Anlage(n) je Los zur Behandlung, Transport und Verwertung von Grünabfall und der Herstellung von RAL oder gleichwertig zertifizierten Komposten, ggf. Gärrückständen und Presswasser oder Herstellung eines Brennstoffprodukts und die Verwertung der Störstoffe. Unterauftragnehmer sind im Konzept darzustellen, ggf. ebenso auch Transportleistungen die an Unterauftragnehmer beauftragt wurden.
- Nachweise über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte.
Sofern eine stoffliche Verwertung in einer Anlage geplant ist, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht betrieben wird.
- Vorlage eines Anlagenkonzepts, aus der die Erreichung der geforderten Qualitäten (RAL oder gleichwertig) ersichtlich wird,
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder
einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls
gefordert werden.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend, das Ausstellungsdatum sollte jedoch nicht älter als 6 Monate vor dem Schlusstermin der Angebotseingabe liegen, es sei denn, die Nachweise gelten unbefristet bzw. weisen eine Gültigkeit über dem Angebotsabgabetermin hinaus auf. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) gefordert. Bemessungsrundlage ist die für das jeweilige Los errechnete Gesamtmenge. Diese ist spätestens 18 Werktage nach Erteilung des Zuschlags vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bietende spätestens bis zum 31.07.2023 elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.
Die Bieter haben die Möglichkeit, sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Eine vorherige Terminabsprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers, Frau Annika Tonch (Tel. 07621/410-1460) ist erforderlich.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.