Altpapierverwertung Kreis Steinfurt (ohne die Städte Greven und Rheine) Referenznummer der Bekanntmachung: 06-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Bioenergiepark 3
Ort: Saerbeck
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48369
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 25743399-800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.egst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altpapierverwertung Kreis Steinfurt (ohne die Städte Greven und Rheine)
Abholung von Altpapier an mehreren vom Auftraggeber vorgegebenen Annahmestellen und anschließender Verwertung des Altpapiers
Kreis Steinfurt
Abholung des Altpapiers (ohne die Städte Greven und Rheine) bei den im Vertragsentwurf stehenden Annahmestellen ohne Teilmengen, die von den Dualen Systemen selber verwertet und abgeholt werden.
Verwertung des abgeholten Altpapiers (inkl. Transport- und Verwertungslogistik, Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe).
Die Jahresmenge des übergebenen Altpapiers liegt bei ca. 16.000 t (Auswertungsgröße)
Die zu vergebene Leistung ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens zehn Monate vor Ablauf durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Saerbeck
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2026 bzw. Frühjahr 2027
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LDER
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Informations- und Wartepflicht gem. § 134 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 GWB Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.