BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Innenputzarbeiten / 020-23-00160 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-23-00160
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm Str. 12
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203987110
Fax: +49 20398711900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Innenputzarbeiten / 020-23-00160
Innenputzarbeiten
Von-Seydlitz-Kaserne Kalkar, Gebäude 48 Römerstraße 22 47546 Kalkar
Innenputzarbeiten :
530 m2 Flächen mit Folie schützen
5.625 m2 Aufbrennsperre Wand
990 m2 Haftbrücke Decke
580 m Leibungen glätten als Vorabmaßnahme
5.635 m2 Spritzbewurf Wände
5625 m2 Wandputz mit Gipskalkmörtel
580 m Leibungsputz
1.050 m2 Spritzbewurf Decke
1.050 m2 Deckenputz mit Gipskalkmörtel
550 m APU- Leisten
20 m Dehnungsfugenprofil
915 m Schlitze schließen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bizim Ausbau Hamburg Gmbh
Postanschrift: Maimoorweg 60 B
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY15R5HPS3
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.