Schlosser II Referenznummer der Bekanntmachung: ZKL-331.07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstr. 25
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH, Bereich Bau- und Betriebsorganisation
E-Mail:
Telefon: +49 7621/4168809
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinloe.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosser II
Schlosser II - Glasgeländer für den Klinikneubau zur Zentralisierung der Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH an einem neuen Campus in Lörrach (Stadtteil Brombach)
Campus Zentralklinikum Lörrach
(in Entwicklung: östlich an das Gewerbegebiet Entenbad anschließend)
künftig: Am Klinikum 1
79541 Lörrach
Leistung zu ZK-331.07_Schlosser_II
> wesentliche Merkmale / übergeordneten Mengenangaben
> Ganzglasgeländer an Gebäudebauteilen,
Loggia auf 5.OG außen Ansicht, Halle auf E1, Innen Lichthof LZ1 auf E0
ca. 170 m² Ganzglasgeländer entspricht ca. 155 lm
inkl. Schweißkonsolen in Stahl feuerverzinkt,
inkl. Tragprofil Klemmkonstruktion aus Stahlblech verzinkt
inkl. Kantenschutzschienen in Edelstahl gebürstet
inkl. Blenden & Stirnseiten in Aluminium mit Oberfl. Pulverbesch. RAL7048 Perlmausgrau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosser II Glasgeländer
Postanschrift: Römerstr. 2
Ort: Bad Bellingen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79415
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Originalrechnungen können nur digital im PDF-Format über das Projektkommunikationssystem beim Auftraggeber eingehen. Der Auftragnehmer erhält hierzu nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Zugangsdaten.
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx