Lieferung elektrischer Energie für ztn Neckar-Franken im Zeitraum 10/2023 bis 12/2024. Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 144 452 221
Postanschrift: Breitenau 3
Ort: Hardheim
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 74736
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arno von Aspern, VEA Beratungs-GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ztn-neckar-franken.de/index.asp
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arno von Aspern
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für ztn Neckar-Franken im Zeitraum 10/2023 bis 12/2024.
Lieferung von rd. 2.125 MWh/a elektrische Energie für die Liegenschaft des ztn Neckar-Franken im Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2024.
ztn Neckar-Franken
Breitenau 3
74736 Hardheim
Lieferung von rd. 2.680 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaft des ztn Neckar-Franken im Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021).
Nachweis der Umsatzzahlen (Stromabsatz) der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind.1.100.000 €/a netto
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Nachweis vergleichbarer Lieferleistungen Anlage A3
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Muster-Stromliefervertrag
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre i. H. von mind. 1.100.000 € netto
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Anlage Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).