Lieferung von mobilen Stromerzeugern (Notstromaggregate) Referenznummer der Bekanntmachung: S-LOHNE-2023-0073
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vogtstraße 26
Ort: Lohne
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49393
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 44428862402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lohne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Stromerzeugern (Notstromaggregate)
Lieferung von drei mobilen Stromerzeugern (Notstromaggregate)
a) 2 Stück je 100 kVA für die freiwilligen Feuerwehren Lohne und Brockdorf
b) 1 Stück 150 kVA für das Technische Hilfswerk (Ortsgruppe Lohne)
2 Stück Aggregate je 100 kVA
49393 Lohne
Lieferung von 2 Stück mobilen Stromerzeugern (Notstromaggregat) je 100 kVA
bestehend aus:
Fahrgestell mit Auflaufbremse
Motor
Generator
Haube
Kraftstofftank
Batterie
Schaltschrank nach DIN VDE
Aggregateparelellbetrieb mit Wirklastabgleich
Flutlichtanlage und Beleuchtung
zuzügl. Zubehör und Lastwiderstand
1 Stück Aggregat 150 kVA
49393 Lohne
Lieferung von 1 Stück mobilem Stromerzeuger (Notstromaggregat) 150 kVALieferung
bestehend aus:
Fahrgestell mit Auflaufbremse
Motor
Generator
Haube
Kraftstofftank
Batterie
Schaltschrank nach DIN VDE
Flutlichtanlage und Beleuchtung
zuzügl. Zubehör und Lastwiderstand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Erst nach Anforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (Kopie ist ausreichend):
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
(Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
Falls Unterlagen, insbesondere im Bereich der Eignung nachgefordert werden, wird eine angemessene Frist (i.d.R. 6 Kalendertage) gewährt. Die Auftraggeberin weist vorsorglich darauf hin, dass es aktuell bei einigen Stellen, die Bescheinigungen ausstellen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Die Bieter/Bieterinnen sollten daher diese Bescheinigungen rechtzeitig einholen, um die Fristen einhalten zu können.
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Erst nach Anforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (Kopie ist ausreichend):
- Unbedenklichkeitbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
- Bescheinigung in Steuersachen
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe
Falls Unterlagen, insbesondere im Bereich der Eignung nachgefordert werden, wird eine angemessene Frist (i.d.R. 6 Kalendertage) gewährt. Die Auftraggeberin weist vorsorglich darauf hin, dass es aktuell bei einigen Stellen, die Bescheinigungen ausstellen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Die Bieter/Bieterinnen sollten daher diese Bescheinigungen rechtzeitig einholen, um die Fristen einhalten zu können.
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Erst nach Anforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (Kopie ist ausreichend):
- drei Referenznachweise vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Jahren
vorzugsweise aus dem deutschsprachigen Raum mit mindestens den folgenden Angaben:
Anprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- Angabe der Zahl der in den letzen drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten
- Nennung der für die Projektleitung vorgesehenen Personen (Projektleitung)
Falls Unterlagen, insbesondere im Bereich der Eignung nachgefordert werden, wird eine angemessene Frist (i.d.R. 6 Kalendertage) gewährt. Die Auftraggeberin weist vorsorglich darauf hin, dass es aktuell bei einigen Stellen, die Bescheinigungen ausstellen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Die Bieter/Bieterinnen sollten daher diese Bescheinigungen rechtzeitig einholen, um die Fristen einhalten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-3306
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).