Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Rauenberg Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wieslocher Straße 21
Ort: Rauenberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 622261938
Fax: +49 622261939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rauenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Rauenberg
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Rauenberg
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Rauenberg. Nachgefragt sind Gebäudereinigungsdienstleistungen für 23 Gebäude. Los 1 betrifft die Unterhaltsreinigung in 23 Gebäuden und die Grundreinigung in 12 Gebäuden. Dies umfasst ca. 2,4 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gebäudereinigung in der Stadt Stadt Rauenberg. Nachgefragt sind Gebäudereinigungsdienstleistungen für 23 Gebäude. Los 2 betrifft die Glasreinigung in 22 Gebäuden. Dies umfasst ca. 4.700 m2 Glasfläche jährlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.