Projektträgerschaft "Digitale Hochschulbildung" Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-4/2(2023)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Digitale Hochschulbildung"
Die Projektträgerschaft umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Auftraggebers bei den Förderaktivitäten im Forschungsfeld "Digitale Hochschulbildung" innerhalb des Förderschwerpunkts "Wissenschafts- und Hochschulforschung" und bei den Förderaktivitäten im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" (insbesondere die fachliche und administrative Betreuung der bewilligten Vorhaben, die Überwachung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen, die Unterstützung bei Evaluationsaktivitäten, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Aufgaben mit indirektem Bezug zu den Förderaktivitäten). Darüber hinaus unterstützt der Projektträger den Auftraggeber bei dessen Aktivitäten zur strategischen Weiterentwicklung des Forschungsfeldes "Digitale Hochschulbildung".
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 6 Monate.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de