Neubau Bürgerzentrum Nordwalde Elektroinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0119-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bispingallee 44
Ort: Nordwalde
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48356
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 25739290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürgerzentrum Nordwalde Elektroinstallationen
An der Bahnhofstraße 2 in Nordwalde ist der Neubau eines "Bürgerzentrum" als Verwaltungsgebäude
geplant. Das Gebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen die mit einem Erschließungstrakt miteinander
verbunden werden. Im Untergeschoss entstehen Technik-, Lager- und Werkstatträume sowie ein Archiv.
Außerdem ist ein Teil der Fläche des Untergeschosses für eine Tiefgarage geplant. Das Untergeschoss
entsteht in WU-Bauweise.
Das Gebäude erhält ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss, im letzteren werden die
Lüftungszentralen untergebracht.
Die oberirdischen Geschossen sind für die verschiedenen Verwaltungsräume der Gemeinde Nordwalde
geplant. Es stehen ebenso offene Multifunktionszonen wie auch Veranstaltungsräumlichkeiten.
Nordwalde Bahnhofstr. 2 48356 Nordwalde
-Netzersatzanlage 250kVA Innenaufstellung
-PV-Wechselrichter für PV-Anlage und 3x 15kWh Stromspeicher
-Gebäudehauptverteilung
-12 Unterverteilungen
-Ca. 22.000m Installationsleitungen
-500m Trassen
-Ca. 110 Bodentanks
-KNX
-Ca. 550 Leuchten
-2x 22kW Ladesäulen E-Autos
-Einbruchmeldeanlage
-Ca. 19.000m Datenkommunikationsnetz
-Ca. 600m Außenleitungen
-Wartungsverträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTB6GTS
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-0
Fax: +49 251/411-2165
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).