Erweiterungsneubau Polizeipräsidium Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walter-Pauli-Ring 2-6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AntweilerLiebschwagerNieberding Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Polizeipräsidium Köln
Finanzierung, Planung, Errichtung und Betrieb des Erweiterungsneubaus Köln Kalk III.
51103 Köln
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Köln beabsichtigt, einen Erweiterungsneubau am Standort Köln-Kalk (Kalk III) errichten zu lassen. Das Objekt wird zu einem größeren Teil vom Polizeipräsidium Köln (PP Köln) genutzt, ein kleinerer Teil wird vom PP Köln an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) zur Nutzung überlassen.
Das zu bebauende Grundstück am Walter-Pauli-Ring zwischen dem bestehenden Polizeipräsidium in Köln-Kalk und der Bahnlinie steht im Eigentum des Landes NRW und wird vom Auftraggeber für die Errichtung zur Verfügung gestellt.
Die benötigte Raumprogrammfläche beträgt insgesamt etwa 14.400 qm. Davon entfallen etwa 10.200 qm auf das PP Köln, 4.200 qm davon müssen für die HSPV NRW zur Verfügung stehen.
Die Mietfläche beläuft sich auf insgesamt ca. 21.600 qm. Hiervon entfallen ca. 15.200 qm auf das PP Köln und ca. 6.400 qm auf die HSPV NRW. Zudem benötigt der Auftraggeber insgesamt ca. 510 Stellplätze, hiervon ca. 370 Stellplätze zzgl. ca. 10 Stellplätze für Zweiräder für das PP Köln, sowie ca. 140 Stellplätze für die HSPV NRW.
Der Neubau soll durch einen Auftragnehmer finanziert, geplant, errichtet und 30 Jahre betrieben werden. Bei der Planung und Errichtung sind die Bedürfnisse des Auftraggebers (PP Köln sowie die Bedürfnisse ders Nutzers (HSPV NRW) zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat für 30 Jahre Leistungen für den Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes sowie der Außenanlagen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) zu übernehmen. Ab der Abnahme erhält der Auftragnehmer von dem Auftraggeber ein jährliches Leistungsentgelt zur Refinanzierung seiner Investitionskosten sowie für den Betrieb und die Instandhaltungsmaßnahmen. Dieses Leistungsentgelt wird der Auftragnehmer über einen Zeitraum von 30 Jahren erhalten. Für die Finanzierung ist eine Forfaitierung mit Einredeverzicht vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDYDZ0X
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.