Erweiterungsneubau Polizeipräsidium Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Köln
Postanschrift: Walter-Pauli-Ring 2-6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AntweilerLiebschwagerNieberding Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungsneubau Polizeipräsidium Köln

Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45215222 Bau von Behördenzentren
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Finanzierung, Planung, Errichtung und Betrieb des Erweiterungsneubaus Köln Kalk III.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000 Bauleistungen im Hochbau
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
45216111 Bau von Polizeirevieren
45214410 Bau von Fachhochschulen
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

51103 Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Köln beabsichtigt, einen Erweiterungsneubau am Standort Köln-Kalk (Kalk III) errichten zu lassen. Das Objekt wird zu einem größeren Teil vom Polizeipräsidium Köln (PP Köln) genutzt, ein kleinerer Teil wird vom PP Köln an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) zur Nutzung überlassen.

Das zu bebauende Grundstück am Walter-Pauli-Ring zwischen dem bestehenden Polizeipräsidium in Köln-Kalk und der Bahnlinie steht im Eigentum des Landes NRW und wird vom Auftraggeber für die Errichtung zur Verfügung gestellt.

Die benötigte Raumprogrammfläche beträgt insgesamt etwa 14.400 qm. Davon entfallen etwa 10.200 qm auf das PP Köln, 4.200 qm davon müssen für die HSPV NRW zur Verfügung stehen.

Die Mietfläche beläuft sich auf insgesamt ca. 21.600 qm. Hiervon entfallen ca. 15.200 qm auf das PP Köln und ca. 6.400 qm auf die HSPV NRW. Zudem benötigt der Auftraggeber insgesamt ca. 510 Stellplätze, hiervon ca. 370 Stellplätze zzgl. ca. 10 Stellplätze für Zweiräder für das PP Köln, sowie ca. 140 Stellplätze für die HSPV NRW.

Der Neubau soll durch einen Auftragnehmer finanziert, geplant, errichtet und 30 Jahre betrieben werden. Bei der Planung und Errichtung sind die Bedürfnisse des Auftraggebers (PP Köln sowie die Bedürfnisse ders Nutzers (HSPV NRW) zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer hat für 30 Jahre Leistungen für den Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes sowie der Außenanlagen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) zu übernehmen. Ab der Abnahme erhält der Auftragnehmer von dem Auftraggeber ein jährliches Leistungsentgelt zur Refinanzierung seiner Investitionskosten sowie für den Betrieb und die Instandhaltungsmaßnahmen. Dieses Leistungsentgelt wird der Auftragnehmer über einen Zeitraum von 30 Jahren erhalten. Für die Finanzierung ist eine Forfaitierung mit Einredeverzicht vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 45
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 162-425844
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYDYDZ0X

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2023

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