Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk: Neubau Faulbehälter 1 - Planungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Niersverband 10
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2162/3704-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niersverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk: Neubau Faulbehälter 1 - Planungsleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Planungsleistungen zu den in Abschnitt II.2 angegebenen Leistungsbildern für den ebenfalls in Abschnitt II.2 näher beschriebenen Neubau des Faulbehälters 1 auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einschließlich des Rückbaus des alten Faulbehälters und des Zwischenbauwerks (Los 2 und 3).
Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. örtl. Bauüberwachung
Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.
Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.
Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 1 bis 8 gem. HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LPhe 8).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe der Gebäude gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschl. Maschinentechnik
Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.
Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.
Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 und für den geordneten Rückbau des alten Faulbehälters 1 und des Zwischenbauwerks sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LPhen 8 und 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 und die Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Fachplanung EMSR- und Elektrotechnik
Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.
Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.
Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 und für den geordneten Rückbau des alten Faulbehälters 1 und des Zwischenbauwerks sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die EMSR- und Elektrotechnik in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhe 3), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LPhen 8 und 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 und die Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Fachplanungplanung Tragwerksplanung
Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.
Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.
Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 und 6).
Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphase 8 (besondere Leistung) ist optional vorgesehen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in, siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit dem für das jeweilige Los einschlägigen Hochschulabschluss im Bereich Ingenieurwesen (alle Lose), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
2. Referenzen (nicht älter als 15 Jahre) über vergleichbare Planungsleistungen zu den im jeweiligen Los zu vergebenden Planungsleistungen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular und für die unter 2. und 3. aufgeführten Eignungskriterien anonymisierten Unterlagen. Das Bewerbungsformular, dass auch nähere Erläuterungen dazu enthält, unter welchen Voraussetzungen Planungsleistungen als vergleichbar angesehen werden, kann unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Bewerber müssen für jedes Los mindestens eine Referenz des Büros über vergleichbare Planungsleistungen vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Außerdem darf die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit einschlägigem Hochschulabschluss gemäß Ziffer 2 (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in (alle Lose) zu tragen. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).