Überbetrieblicher Dienst Schulressort Referenznummer der Bekanntmachung: 212-2023-Überbetrieblicher Dienst Schulressort
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Völklinger Str. 49
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Überbetrieblicher Dienst Schulressort
Der Auftraggeber beabsichtigt, die betriebsärztlichen und arbeitssicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte sowie des im Landesdienst stehenden sonstigen (sozial)pädagogischen Personals an den öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Personen des nachgeordneten Verwaltungsbereichs im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen als überbetrieblicher Dienst im Sinne des § 19 ASiG neu zu vergeben. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind den jeweiligen losspezifischen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Regierungsbezirk Arnsberg
Haupterfüllungsorte sind die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Arnsberg.
Der Auftragnehmer nimmt im Regierungsbezirk Arnsberg die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte und des sonstigen im Landesdienst stehenden (sozial)pädagogischen Personals nach § 58 Schulgesetz an den öffentlichen Schulen sowie des Verwaltungspersonals im regionalen nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) als überbetrieblicher Dienst im Sinne des § 19 ASiG wahr
Regierungsbezirk Detmold
Haupterfüllungsorte sind die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Detmold.
Der Auftragnehmer nimmt im Regierungsbezirk Detmold die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte und des sonstigen im Landesdienst stehenden (sozial)pädagogischen Personals nach § 58 Schulgesetz an den öffentlichen Schulen sowie des Verwaltungspersonals im regionalen nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) als überbetrieblicher Dienst im Sinne des § 19 ASiG wahr
Regierungsbezirk Düsseldorf
Haupterfüllungsorte sind die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Düsseldorf.
Der Auftragnehmer nimmt im Regierungsbezirk Düsseldorf die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte und des sonstigen im Landesdienst stehenden (sozial)pädagogischen Personals nach § 58 Schulgesetz an den öffentlichen Schulen sowie des Verwaltungspersonals im regionalen nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) als überbetrieblicher Dienst im Sinne des § 19 ASiG wahr
Regierungsbezirk Köln
Haupterfüllungsorte sind die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln.
Der Auftragnehmer nimmt im Regierungsbezirk Köln die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte und des sonstigen im Landesdienst stehenden (sozial)pädagogischen Personals nach § 58 Schulgesetz an den öffentlichen Schulen sowie des Verwaltungspersonals im regionalen nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) als überbetrieblicher Dienst im Sinne des § 19 ASiG wahr
Regierungsbezirk Münster
Haupterfüllungsorte sind die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Münster.
Der Auftragnehmer nimmt im Regierungsbezirk Münster die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte und des sonstigen im Landesdienst stehenden (sozial)pädagogischen Personals nach § 58 Schulgesetz an den öffentlichen Schulen sowie des Verwaltungspersonals im regionalen nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) als überbetrieblicher Dienst im Sinne des § 19 ASiG wahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:
- Kopie eines Handelsregisterauszugs, welcher maximal sechs Monate alt sein darf,
oder
- (Ausschließlich für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht) Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verflechtungen.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss durch Vorlage folgender Eigenerklärungen belegt werden:
(a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)"),
(b) Eigenerklärung, zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Russland-Erklärung"),
(c) Eigenerklärung, dass keine Eintragung in der Anti-Terror-Liste vorliegt (Formblatt "Antiterrorerklärung").
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
(1) Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre nach (Formblatt "Eigenerklärung Umsätze").
(2) Zudem ist mit dem Angebot ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im vertraglichen Umfang (Kopie genügt) oder eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Formblatt "Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung").
(1) Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters muss in jedem Jahr der letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022, sofern für 2022 noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt, genügt eine plausible Schätzung)
- für Los 1 "Regierungsbezirk Arnsberg" mindestens EUR 2.490.000
- für Los 2 "Regierungsbezirk Detmold" mindestens EUR 1.490.000
- für Los 3 "Regierungsbezirk Düsseldorf" mindestens EUR 3.560.000
- für Los 4 "Regierungsbezirk Köln" mindestens EUR 3.110.000
- für Los 5 "Regierungsbezirk Münster" mindestens EUR 1.850.000
betragen.
Sofern der Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt, muss der Bieter in jedem Jahr als Mindestumsatz den Gesamtjahresumsatz ohne Ust. erbracht haben, der sich aus einer Addition der Mindestumsätze der Lose ergibt, für die der Bieter ein Angebot ab-gibt.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und einer Versicherungssumme von mindestens EUR 2.000.000 je Schadensfall für Vermögensschäden mit einer Versicherungsdeckung in Höhe des zweifachen der genannten Deckungssummen je Versicherungsjahr abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
(1) Der Bieter weist in jedem Los seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage mindestens einer Referenz über die mindestens 12 Monate ununterbrochene Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG für Bildungseinrichtungen nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist mit einer losspezifischen Mindestanzahl betreuter Personen nach (Formblatt "Eigenerklärung Referenzen"). Für die einzelnen Lose gelten folgende Mindestanzahlen betreuter Personen:
- Los 1: mindestens 31 000 Personen,
- Los 2: mindestens 18 000 Personen,
- Los 3: mindestens 45 000 Personen,
- Los 4: mindestens 38 000 Personen,
- Los 5: mindestens 23 000 Personen.
(2) Der Bieter weist darüber hinaus in jedem Los seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage einer Erklärung zu mindestens einer Referenz über die mindestens 12 Monate ununterbrochene Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes einschließlich psychosozialer Beratung in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nach (Formblatt "Eigenerklärung Referenzen").
Eine Referenz, die sowohl die Mindestanforderungen an die Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes für Bildungseinrichtungen als auch die Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes einschließlich psychosozialer Beratung betrifft, kann für beide Kategorien benannt werden.
Für die jeweilige Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" auszufüllen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, Anzahl der betreuten Personen, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) erforderlich.
Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber - falls erforderlich - Auskünfte einholen darf.
(3) Weiterhin legt der Bieter einen Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder eine mit dieser vergleichbaren Zertifizierung) als Maßnahme zur Qualitätssicherung vor.
Je eine Referenz aus beiden o. g. Kategorien über die mindestens 12 Monate ununterbrochene Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes aus den letzten fünf Jahren. Bei der Referenz aus der ersten Kategorie gelten zudem die o. g. Mindestanzahlen betreuter Personen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV).
Im Angebot haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Handelsregisterauszug oder vergleichbar) belegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB, die Beachtung der Russland-Sanktionen sowie die Antiterror-Erklärung muss mit den entsprechenden Formblättern ebenfalls individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formblätter "Eigenerklärung Umsätze" und "Eigenerklärung Referenzen" nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechender Anlagen der Bietergemeinschaft.
(2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darauf beruft.
Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (d. h. durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder (ausschließlich für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht) Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verflechtungen.) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie die Antiterror-Erklärung und die Erklärung zu den Russland-Sanktionen nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der darin vorgesehenen Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber überprüfen im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behalten sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt er dem Bieter eine angemessene Frist.
Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter und das andere Unternehmen bei einer Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
(3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den § 123 GWB und § 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
(4) Die Abgabe von Angeboten erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.nrw.de. Dort ist das Tool zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu nutzen; eine Abgabe über das Feld "Kommunikation" kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDKYS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221247-2891
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221247-2891
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/