Umbau der Kläranlage Siegen; 4. BA, Maschinentechnische Ausstattung Belebung 4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Goldammerweg 30
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esi-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Kläranlage Siegen; 4. BA, Maschinentechnische Ausstattung Belebung 4
Umbau Kläranlage Siegen
Hier: Maschinentechnische Ausstattung Belebung 4
57080 Siegen
9 Stück- Rührwerke zur Strömungsoptimierung
3 Stk- bewegliche Wehrschwellen Ablauf
5 Stk- Dammtafeln Edelstahl, verschiedene Abmessungen
2 Stk- Entleerungspumpen für BB4, incl. Ausrüstung für Einsatzstellen
140 Stk- Belüfterfelder, in 6 Gruppen angeordnete, incl. Luftleitungen und Armaturen
13 Stk- Vorschwandschieber und Schütze zur variablen Beckennutzung
3 Stk- Bedienbühnen und Stege aus Edelstahl
105 m²- Gitterrostabdeckungen Edelstahl
980 m- Geländer Edeltstahl
4 Stk- Strömungskonstruktionen Edelstahl
1 Posten- Sicherheitsausrüstung, Leitern, Haltestangen, ...
1 STk- Demontage Altausrüstung Pumpenkeller Sandfang
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen, Goldammerweg 30, 57080 Siegen
Angebotsabgabe elektronisch in Textform! Eine Papierabgabe ist nicht zulässig! Bieter sind bei Submissionstermin nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251/4112165
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.