Übernahme und Verwertung von Bau- und Verpackungsabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: S230705GD01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift: Ebertstr. 30
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / SG-EK
E-Mail:
Telefon: +49 209-9543948
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bau- und Verpackungsabfällen
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und Verwertung von Bauabfällen und gemischten Verpackungen.
Die Stadt Gelsenkirchen - GELSENDIENSTE sammelt Bauabfälle aus Haushaltungen, von Kleingewerbebetrieben und verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet, aber auch an zwei Wertstoffhöfen ein.
Der Anfall der Abfälle ist abhängig von Baumaßnahmen und verteilt sich daher ungleichmäßig im Jahresverlauf, im Dezember sowie Januar und Februar fallen geringere Mengen an. Die Verteilung auf die einzelnen Abfallschlüsselnummern kann in Abhängigkeit von den Bau- und Abbruchmaßnahmen variieren.
Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 mit insgesamt 34.800 t angenommen. Für die ausgeschriebene Leistung werden für den Ausschreibungszeitraum 4 Lose vergeben:
- Los 1: Bauabfälle Stadtgebiet Nord, AVV-Nr. 170101, 170102, 170103, 170107, 170302
- Los 2: Bauabfälle Stadtgebiet Süd, AVV-Nr. 170101, 170102, 170103, 170107, 170302
- Los 3: gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen Stadtgebiet Nord, AVV-Nr. 170904, 150106
- Los 4: gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen Stadtgebiet Süd, AVV-Nr. 170904, 150106
Bauabfälle Stadtgebiet Nord
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
AVV-Nr. 170101, 170102, 170103, 170107, 170302
geschätzte Menge: 14.700 t
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Der Auftragnehmer räumt zum Ende des Leistungszeitraumes GELSENDIENSTE die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung können beide Vertragsparteien einmalig eine Preisanpassung vereinbaren. Der gewünschte neue Preis muss jedoch spätestens sechs Monate vor Ablauf der zwei Jahre dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben werden. Ohne Bestätigung der Preisannahme innerhalb von 6 Wochen endet der Auftrag automatisch zum angegebenen Vertragsende.
Bauabfälle Stadtgebiet Süd
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
AVV-Nr. 170101, 170102, 170103, 170107, 170302
geschätzte Menge: 14.700 t
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Der Auftragnehmer räumt zum Ende des Leistungszeitraumes GELSENDIENSTE die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung können beide Vertragsparteien einmalig eine Preisanpassung vereinbaren. Der gewünschte neue Preis muss jedoch spätestens sechs Monate vor Ablauf der zwei Jahre dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben werden. Ohne Bestätigung der Preisannahme innerhalb von 6 Wochen endet der Auftrag automatisch zum angegebenen Vertragsende.
gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen Stadtgebiet Nord
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
AVV-Nr. 170904, 150106
geschätzte Menge: 2.700 t
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Der Auftragnehmer räumt zum Ende des Leistungszeitraumes GELSENDIENSTE die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung können beide Vertragsparteien einmalig eine Preisanpassung vereinbaren. Der gewünschte neue Preis muss jedoch spätestens sechs Monate vor Ablauf der zwei Jahre dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben werden. Ohne Bestätigung der Preisannahme innerhalb von 6 Wochen endet der Auftrag automatisch zum angegebenen Vertragsende.
gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen Stadtgebiet Süd
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
AVV-Nr. 170904, 150106
geschätzte Menge: 2.700 t
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Der Auftragnehmer räumt zum Ende des Leistungszeitraumes GELSENDIENSTE die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung können beide Vertragsparteien einmalig eine Preisanpassung vereinbaren. Der gewünschte neue Preis muss jedoch spätestens sechs Monate vor Ablauf der zwei Jahre dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben werden. Ohne Bestätigung der Preisannahme innerhalb von 6 Wochen endet der Auftrag automatisch zum angegebenen Vertragsende.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht) und der Registernummer*
* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das gesamte Unternehmen
d) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er die Verwertung von Bauabfällen betrifft
zu c/d) Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren*
* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
b) Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt
e) Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
f) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebsorganisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für einen Übergabepunkt für die Verwertung von Bauabfällen
g) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
h) ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe
i) ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe
j) Verpflichtungserklärung zu den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung
zu b) Bestätigung der Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Bestätigung, dass eine Anzeige nach § 53 KrWG nicht erforderlich ist, da der Betrieb über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt
zu e) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den drei Kalenderjahren Beschäftigten; es sind für jedes der genannten Kalenderjahre jeweils gesonderte Angaben zu machen*
zu f) Vorlage der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für die Abfallschlüsselnummern 170101, 170102, 170103, 170107, 170302 gemäß Abfallverzeichnisverordnung für die Lose 1 und 2 bzw. für die Abfallschlüsselnummern 170904 und 150106 für die Lose 3 und 4
zu g) Hierzu ist ein entsprechender Nutzungsnachweis des Anlagenbetreibers bzw. die behördliche Genehmigung des Anlagenstandortes vorzulegen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis über eine entsprechende Eigenerklärung erfolgen. Der (die) Standort(e) der Entsorgungsanlagen ist (sind) vom Bieter anzugeben und zu beschreiben
zu h) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (mindestens einer vergleichbaren Leistung) in den letzten drei Jahren. Vergleichbare Leistungen sind solche, die die Entsorgung von Bauabfällen betreffen. Die Referenzliste muss mindestens den Namen und die Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, die jeweils entsorgte Menge und den Beauftragungszeitraum enthalten.
zu i) ggf. Verzeichnis der Teilleistungen, die der Bieter an andere Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe weiter zu vergeben beabsichtigt*
zu i) ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe, an die Teilleistungen weitervergeben werden sollen*
zu j) Vorlage einer Bestätigung gemäß § 4 Abs. 2 GewAbfV, dass die eingesetzte/n Vorbehandlungsanlage/n die Anforderungen nach § 6 Abs. 1 und 3 GewAbfV erfüllen (betreffend Los 3 und Los 4)
Die Anfahrtstrecke für den Auftraggeber darf den Betriebsablauf der Sammlung nicht stören oder unangemessen verteuern. Dies ist erfüllt, sofern der Auftraggeber über eine Übernahmeanlage/Übergabestelle für das Stadtgebiet Gelsenkirchen Nord im Umkreis von maximal 20 km (Fahrtstrecke) ausgehend von der Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee bzw. für das Stadtgebiet Gelsenkirchen Süd über eine Übernahmeanlage/Übergabestelle im Umkreis von maximal 20 km (Fahrtstrecke) ausgehend vom Betriebsgelände Wickingstraße 25 verfügt.
* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Halbjahr 2025; bzw. sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2026
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Formular 324 EU - Angebotsschreiben
- Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Referenzliste
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung des Bieters
- ggf. Formular 531 EU - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- ggf. Formular 532 EU - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- ggf. Formular 533 EU - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
- Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Umsatz des Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten
sowie
- ausgefülltes Angebotsvorblatt inklusive Angebot
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt
- Entsorgungsfachbetriebszertifikat gemäß § 56 KrWG oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung
- Darlegung des Verwertungsweges
- Kartenausdruck google maps zur Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer
- Nutzungsnachweis des Anlagenbetreibers bzw. die behördliche Genehmigung des Anlagenstandortes
- Vorlage einer Bestätigung gemäß § 4 Abs. 2 GewAbfV (Los 3 und Los 4)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D91C
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html