Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 für die Feuerwehr 73660 Urbach Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Straße 12
Ort: Urbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73660
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7181800799
Fax: +49 7181800755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 für die Feuerwehr 73660 Urbach
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 auf einem Allradfahrgestell mit Beladung für die Feuerwehr 73660 Urbach; aufgeteilt in zwei Lose.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Allradantrieb sowie feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 gemäß Leistungsbeschreibung
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für das HLF20 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Beladung
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.