Beratung bei Fragestellungen rund um FRSU-basierte LNG-Terminals
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pwc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung bei Fragestellungen rund um FRSU-basierte LNG-Terminals
Vor dem Hintergrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiekrise diversifiziert die Bundesrepublik Deutschland ihre Energieversorgung, um die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu reduzieren und die Nutzung von LNG auszubauen. Konkret sollen an den in der Anlage zu § 2 LNGG definierten Standorten LNG-Terminals errichtet werden. Die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) ist hauptverantwortlicher Betreiber von Flüssiggasterminals und beauftragt Dritte mit Dienstleistungen im Rahmen der Bewirtschaftung. Für die Koordination der Anlagenbewirtschaftung im Grundsatz und die Koordination beauftragter Dienstleister benötigt die neugegründete DET fachspezifische Unterstützung.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz betreibt die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) die ersten deutschen Terminals, über die das LNG von Schiffen in das Gasnetz eingespeist wird. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von technischen Fragen, die vor allem in der Koordinierung der unterschiedlichen Stakeholder an den Standorten begründet sind. Der Auftrag umfasst die umfassende Beratung zu sämtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem späteren Betrieb auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Beschleunigung der notwendigen Vorhaben hat die Bundesrepublik Deutschland das LNG-Beschleunigungsgesetz erlassen, um die Inbetriebnahme von LNG-Terminals zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland innerhalb kürzester Realisierungszeiten zu ermöglichen. Hiernach darf nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wenn dieses Unternehmen als einziges in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge zu erfüllen. Dabei wird die Dringlichkeit bei der Errichtung von LNG-Terminals und der Versorgung mit LNG bei allen in der Anlage LNGG aufgeführten Vorhaben vermutet. Vorliegend hat sich die DET nach einer sorgfältigen Marktsichtung dazu entschieden, Gasfin im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2, 9 LNGG zu beauftragen, denn Gasfin ist als einziges Unternehmen dazu in der Lage ist, den Auftrag unter Berücksichtigung der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge zu erfüllen.
Das beruht auf folgenden Überlegungen:
Gasfin bietet sämtliche aus Sicht der DET erforderlichen Leistungen aus einer Hand an. Denn die Expertise von Gasfin deckt die Konzeption, Genehmigung, Finanzierung, Umsetzung und Betrieb von LNG-Lösungen ab. Ferner kann die Gasfin auf ein weitrechendes Branchennetzwerk zurückgreifen, sollten einzelne Themen und Aufgabenstellungen nicht inhouse abgedeckt werden können. Die Bündelung diverser Leistungen ist mit Blick auf äußerste Dringlichkeit der hier in Rede stehenden Beschaffungen ein entscheidender Faktor. Zudem kann man gegenwärtig aufgrund der Vielzahl und der Komplexität der technischen Fragestellungen sowie des eng gesteckten Zeitplans im Zusammenhang mit dem Betrieb von LNG-Terminals nicht abschließend festlegen, welche Leistungen im Einzelnen benötigt werden. Vor diesem Hintergrund ist die auf dem Markt einmalige breite Expertise von Gasfin für die Erreichung gesetzter Ziel entscheidend. Schließlich wirkt sich die Bündelung der Auftragsleistungen in einer Hand auf die Kosteneffizienz aus.
Für die Erfüllung des Auftrages ist ein spezifisches Know-How im Bereich der LNG-Infrastruktur zwingend erforderlich. Der Aufbau einer LNG-Infrastruktur ist ein Projekt als Reaktion auf die Gasknappheit in Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine. Der DET sind aktuell auch nach einer umfangreichen Sichtung des Marktes keine Unternehmen außer Gasfin bekannt, die im europäischen Raum Ingenieurleistungen für LNG-Terminals anbieten. Gasfin verfügt als einziges Unternehmen über alle Kompetenzen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Denn Gasfin hat bereits zahlreiche Erfahrungen mit internationalen LNG-Projekten in den Bereichen Onshore und Floating als Entwickler, Eigentümer und Betreiber sammeln können. Inhaltlich betreffen diese Projekte Entwicklung, Bau und Betrieb solcher Projekte. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen verfügt Gasfin gemeinsam mit den Engineering-Partnern TGE Marine und TGE Gas über eine einmalige Zusammensetzung von Ressourcen und Fähigkeiten, die insbesondere die Planung und den technischen Betrieb von LNG-Standorten betreffen und alle Stufen der Infrastrukturkette von der Verflüssigung bis zur Verteilung abdecken.
Gasfin führte bereits für das BMWK Untersuchungen und Machbarkeitsstudien an verschiedenen Standorten in Deutschland in der Rolle als Projektentwickler und Betreiber durch. Aus dieser nicht unwesentlichen Vorbefassung mit der LNG-Versorgung in der BRD bringt Gasfin bereits maßgebliche Erfahrungen in Bezug auf die Auftragsausführungen mit, welche aus Sicht der DET kein anderes Unternehmen vorweisen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Charlotte
NUTS-Code: LU000 Luxembourg
Land: Luxemburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland