Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Attraktivierung Ortskern Everswinkel"

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Everswinkel
Postanschrift: Am Magnusplatz 30
Ort: Everswinkel
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Everswinkel: Melina Steinsträter; Wettbewerbsbetreuung Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Thomas Geppert, Ulrike Wesche
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.everswinkel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Vennhofallee 97
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Thomas Geppert, Ulrike Wesche
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Attraktivierung Ortskern Everswinkel"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Everswinkel hat sich bereits 2020 im Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) das Ziel gesetzt, die verschiedenen Areale im Ortskern in ihrer Aufenthaltsqualität zu verbessern und neue Begegnungsräume zu schaffen. Durch das in 2022 erstellte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) wurde die Grundlage geschaffen, um mit der Durchführung des freiraumplanerischen Wettbewerbs „Attraktivierung Ortskern Everswinkel“, dieses Vorhaben zu beginnen.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha.

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem GEK, der Vorarbeiten der TU Dortmund sowie der Anforderungen aus dem ISEK sollen im Ortskern neue Qualitäten geschaffen und die Attraktivität in vielfältigen Bereichen gesteigert werden.

Dies gilt für „belebbare“ Platzgestaltungen, ansprechende und barrierefreie Oberflächenausbildungen aber auch für gestalterische Aspekte des Klimawandels sowie Hitzeschutz und Umgang mit Starkregenereignissen.

Die Maßnahmen, die aus dem Wettbewerb abgeleitet werden, dienen sowohl der Belebung des Ortskerns in Everswinkel als auch der Schaffung attraktiver und ruhiger Verweilorte. Beides unterstützt den örtlichen Handel und das gastronomische Angebot und somit die allgemeinen innerörtlichen Versorgungsfunktionen gleichermaßen.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine/n geeignete/n AuftragnehmerIn (LandschaftsarchitektIn) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Landschaftsarchitekt/innen.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;

- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r Architekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder

- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:

- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und

- einen bevollmächtigten Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.

Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.

Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Vom Auslober wird eine Teilnehmer/innenzahl von 15 angestrebt, davon werden 4 Büros gesetzt, 11 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 05.07.2023 auf der Internetseite des Amtes für öffentliche Bekanntmachung der EU veröffentlicht. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis einschließlich 04.08.2023 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich:

https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/

„Bewerbung zur Teilnahme”

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:

- Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,

- Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,

- Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.

Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin/der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.

11 Teilnehmer/innen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden des Auslobers aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Absage per E-Mail.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Landschaftsarchitekt/in

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. 3Plus Freiraumplaner, Kloeters + Müller + Kastner PartGmbB, Aachen
2. Lohaus · Carl · Köhlmos PartGmbB, Landschaftsarchitekten · Stadtplaner, Hannover
3. brandenfels landscape + environment, Münster
4. frei[RAUM]planung, Münster
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

a) Gestaltqualität

- Freiraumplanerische Qualität

- Einfügung in das Umfeld und stadträumliche Verknüpfung

b) Funktionalität

- Erfüllung des Wettbewerbsprogramms

- Erfüllung der funktionalen Anforderungen

- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften

c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung und Folgekosten

- Realisierbarkeit

- Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt.

Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/08/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/08/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 87.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 34.000 €

2. Preis 22.000 €

3. Preis 13.000 €

Anerkennungen 18.000 € (z.B. 2 x 9.000 €)

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Sebastian Seidel, Bürgermeister Gemeinde Everswinkel
2. Lars Thiemann, Vorsitzender Ausschuss Planung, Umwelt- und Klimaschutz (PLUK)
3. Dirk Folker, Vertreter der CDU
4. Dr. Wilfried Hamann, Vertreter der SPD
5. Kirsten Heumann, Vertreterin der FDP
6. Karl Stelthove, Vertreter der Grünen
7. Anette Brachthäuser, Diözesankonservatorin, Kirchliche Denkmalpflege, Bistum Münster
8. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn
9. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
10. Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
11. Susanne von Weymarn, Landschaftsarchitektin, Hildesheim
12. Prof. Dirk Junker, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Osnabrück
13. Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
14. Susanne Weihrauch, Landschaftsarchitektin, Solingen
15. Birgit Hammerich, Landschaftsarchitektin, Neustadt a. Rbge.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Terminplan:

05.07.-04.08.2023 Bewerbungsfrist

10.08.2023 Losziehung

33. KW 2023 Versand der Unterlagen

24.08.2023 Rückfragenfrist

07.09.2023 Kolloquium

07.11.2023 Abgabe Planunterlagen

16.01.2024 Preisgericht

im Anschluss Ausstellungseröffnung

b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe

Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 39 (3) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere

- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,

- soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Es ist beabsichtigt, zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.

Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 50 % (50 Punkte) in die Bewertungen ein.

Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden.

Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 11 - Objektliste Freianlagen - Sonstige Freianlagen in die Honorarzone IV Mittelsatz eingestuft.

c) Datenschutzhinweis

Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:

- Weitergabe an den Auftraggeber (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages),

- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,

- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,

- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und

- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.

Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.

d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.

Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls beim Auslober eingehen.

Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.

Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2023

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