Wohnquartier Laubstiege/ Eper-Straße - Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: WGG mbH Co. KG
Postanschrift: Enscheder Str. 130 A
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/9425650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wgg-gronau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohnquartier Laubstiege/ Eper-Straße - Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Gronau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf der Freifläche Laubstiege/ Eper-Straße ist der Bau eines Gewerbe- und Wohnobjektes in 3-geschossiger

Bauweise zuzüglich Staffelgeschoß und inkl. Tiefgarage geplant. Zur L574 - Eper Straße gelegen ist eine

gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß (Bäcker, Bankomat o.dgl.) angedacht, in den darüber liegenden

Geschossen eine Wohnnutzung. Ein betreutes/altengerechtes Wohnen in Verbindung mit einem Pflegedienst ist

hier ebenfalls denkbar.

Der Baukörper soll gleichzeitig als "Schallschutzriegel" zur Eper Straße dienen. Die weitere Wohnbebauung soll

in einer gemischten Nutzung erfolgen, d.h. dass sie von Apartmentwohnungen bis zur Familienwohnung für alle

sozialen Schichten reichen soll.

Eine nachhaltige Bauweise wird angestrebt (BHKW, Photovoltaik, Solarthermie, Regenwassernutzung etc.). Die

Erschließung des Grundstückes ist aufgrund der Ampelkreuzung vor dem Baugrundstück voraussichtlich nur

über die Laubstiege und ggf. an der südlichen Grundstücksgrenze an der Eper Straße möglich.

Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff.

HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9.

Eckdaten zu den Flächenmaßen:

Grundstücksfläche des Flurstücks 1423: 2.176,00 m²

Grundstücksfläche des Flurstücks 1059: 1.059,00 m ².

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Referenzen des Projektverantwortlichen / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt:

• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2

• Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-5

• Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 6-8

• Stufe 4 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 9

Die Besonderen Leistungen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt. Ebenfalls optional

beauftragt werden die Stundenlohnarbeiten.

Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf

einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten

Leistungsbestandteile.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 084-250276
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Wohnquartier Laubstiege/ Eper-Straße - Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend

zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare

bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen

ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer

Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot

eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die

Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der

Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ

(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen

für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei

Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem

Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine

Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und

Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und

diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.

Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:

- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche

und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur

Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser

Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:

- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren

Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die

entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im

Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für

die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.

Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/

der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das

jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind,

hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die

Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.

Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf

ausdrücklich hingewiesen.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).

Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall

muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 6.4-VgV-ANG)

einreichen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Wird

eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln

beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung

einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag

zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).

Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt

ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen

und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur

Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung

des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des

Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf

gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:

- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV

- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)

- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG

- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April

2022

- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),

- Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,

- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge.

Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der

Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für

die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen - Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2023

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