Ingenieurleistungen für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5242963-348
Fax: +49 5242963-279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Postanschrift: Königsstraße 51-53
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143 Münster
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Stefan Sieme
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumeister.org
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung
Geplant ist die Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 55, 56 HOAI der Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 im Rahmen der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und einem mehrjährigen Wartungsvertrag. Es sollen Grundleistungen und besondere Leistungen erbracht werden. Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LP 3; Stufe 2: LP 5-7, Stufe 3: LP 8
Rheda-Wiedenbrück
Geplant ist die Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 55, 56 HOAI der Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 im Rahmen der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und einem mehrjährigen Wartungsvertrag. Es sollen Grundleistungen und besondere Leistungen erbracht werden.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat bereits ca. 20 % der ca. 4.800 Lichtpunkte auf LED-Technik umgestellt. Sie beabsichtigt nun, die komplette Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzustellen. Diese neuen Leuchten sollen mit einem Lichtpunktmanagementsystem ausgestattet sein. Im Zuge der Umrüstung der Beleuchtung soll auch die elektrische Anlagensicherheit verbessert werden. Es sollen deshalb alle Kabelübergangskästen getauscht werden, die nicht den Standard IP 44 erfüllen. Da ein Austausch der KÜK ein Eingriff in das Beleuchtungsnetz der Westnetz ist, können diese Arbeiten nur in Abstimmung und mit Genehmigung der Westnetz ausgeführt werden. Im Zuge der Umrüstung sollen alle Betonmasten sowie alle weiteren Masten, die nicht mehr standsicher sind und die während der Umrüstungsmaßnahme identifiziert werden, mit ausgetauscht werden. Auch diese Arbeiten sind in Zusammenarbeit mit Westnetz zu planen und auszuführen.
Im Zuge der Umrüstung sollen also sowohl die Beleuchtungsqualität verbessert als auch notwendige Instandsetzungsarbeiten durchgeführt bzw. miterledigt werden. Die geschätzten Baukosten (netto) liegen bei ca. 3.931.068,00 €.
Die Mindestanforderung an die Leistungserbringung ist die planerische Leistung zur Deckung des Beschaffungsbedarfs zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und zum Abschluss eines mehrjährigen Wartungsvertrags.
Bei mehr als fünf geeigneten Bewerbern erfolgt eine Auswahl anhand der Punktereferenzen, bei denen vergleichbare Leistungen (Ingenieurleistungen über die technische Ausrüstung von Straßenbeleuchtungen) innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre berücksichtigt werden. Dabei werden maximal 4 Punktereferenzen herangezogen, und die Referenz zur Bejahung der Eignung wird nicht nochmals als Punktereferenz bewertet. Die angegebenen Punktereferenzen werden anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen (max. vier) Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamt-punktzahl). Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl können zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
Punktzahl pro Punktereferenz (max. 10 Punkte pro Punktereferenz):
a) Anzahl der Lichtpunkte:
- Weniger als 2.500 Lichtpunkte oder ab 5.000 Lichtpunkte = 1 Punkt
- Ab 2.500 und weniger als 3.500 Lichtpunkte = 3 Punkte
- Ab 3.500 und weniger als 5.000 Lichtpunkte = 5 Punkte
b) Ausgeführte Leistungsphasen (LP):
- LP 5 = 1 Punkt
- LP 6 = 1 (weiterer) Punkt
- LP 7 = 1 (weiterer) Punkt
- LP 8 = 2 (weitere) Punkte
Beispiel: eine Punktereferenz über die LP 5 bis 8 erhält 5 Punkte.
Siehe Anlage A2 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Bewerberformular 6) in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022). Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
2.) Nachunternehmererklärung (Bewerberformular 5): Verpflichtungserklärung, gemeinschaftlich mit dem Bewerber/Bieter (Hauptunternehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
1.) Eigenerklärung zu Referenzen (Bewerberformular 7) über ausgeführte, vergleichbare Leistungen. Vergleichbar sind Ingenieurleistungen über die technische Ausrüstung von Straßenbeleuchtungen. Als Mindestanforderung ist eine Referenz über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten drei Kalenderjahren mit mindestens 2.500 Lichtpunkten, die die Leistungsphasen 5 bis 8 umfassen, anzugeben. Pro Referenz sind anzugeben: Eine Kurzbeschreibung, der Referenzauftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, Ort der Leistung, Leistungszeitraum, Anzahl der Lichtpunkte und ausgeführte Leistungsphasen.
2.) Nachunternehmererklärung (Bewerberformular 5): Verpflichtungserklärung, bei einer Beauftragung des Bewerbers den Leistungsbestandteil, für welchen der NU als verantwortlich benannt worden ist, als NU auszuführen. Aus dieser Verpflichtungserklärung ist die Auftraggeberin im Sinne eines Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) berechtigt, den NU unmittelbar auf die genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Bewerber- und Bietergemeinschaften verpflichten sich, die ausgeschriebenen Leistungen im Auftragsfall gesamtschuldnerisch in Arbeitsgemeinschaft auszuführen und ein vertretungsberechtigtes Mitglied zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist auch das Bewerberformular 4 (Eigenerklärung) über fehlende Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG. Details siehe Vergabeunterlagen.
2.)
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: +49 5242963-348
Fax: +49 5242963-279