TSK23016 Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung in 6 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TSK23016 Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung in 6 Losen
Während der jährlichen Winterdienstsaison werden im Rahmen der Wahrnehmung der städtischen Anliegerverpflichtung an Straßenübergängen, Gehwegen und an Brücken Winterdienstleistungen durch die Stadt Karlsruhe (Auftraggeber im Folgenden mit AG bezeichnet) an Dritte in Auftrag gegeben. Diese Arbeiten dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht in den Wintermonaten. Sind Streuleistungen zu erbringen, müssen die vereisten Flächen sparsam mit dem zur Verfügung gestellten Streumaterial behandelt werden. Gefrorener Niederschlag ist mit entsprechenden Geräten abzustreuen.
Bei Schneeräumung sind die Flächen vom Schnee soweit möglich zu entfernen. Danach müssen die geräumten Flächen mit dem zur Verfügung gestellten Streumaterial abgestreut werden. Nach Erbringung der Streu- und Räumleistungen müssen die Flächen verkehrssicher benutzt werden können.
Ortsverwaltung Wettersbach
Stadtgebiet Karlsruhe
Ortsverwaltung Wettersbach
Länge ca 5.100 laufende Meter, Fläche ca. 6.465 m²
15.10.2024 bis zum 14.04.2025 mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026
Mühlburg
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos 4.1
Bezirk 6 Mühlburg Nord
Länge ca. 1.696 laufende Meter, Fläche ca. 2.544 m²
Pos. 4.2
Bezirk 6 Mühlburg West
Länge ca. 1.718 laufende Meter, Fläche ca. 5.577 m²
Pos. 4.3 Mühlburg Feld
Länge ca. 3.1.51 laufende Meter, ca. 4.726,5 m²
15.10.2024 bis zum 14.04.2025 mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026
Weststadt
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos 6.1 Nordweststadt Ost
Lange ca. 1.674 laufende Meter, Fläche ca. 2.511 m²
Pos. 6.2 Nordweststadt Nord
Länge ca. 960 laufende Meter, Fläche ca. 1.440 m²
15.10.2024 bis zum 14.04.2025 mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026
Weststadt/Knielingen
Stadtgebiet Karlsruhe
Pos. 7.1
Bezirk 6 Knielingen
Länge ca. 1.838 laufende Meter, Fläche ca. 2.757 m²
Bezirk 6 Knielingen 2.0
Länge ca. 577 laufende Meter, Fläche ca. 1.154 m²
15.10.2024 bis zum 14.04.2025 mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026
Oberreut
Stadtgebiet Karlsruhe
Bezirk 6 Oberreut
Länge ca. 1.755 laufende Meter, Fläche ca. 2.632,5 m²
15.10.2024 bis zum 14.04.2025 mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026
Ortsverwaltung Grötzingen
Stadtgebiet Karlsruhe
Bezirk 8 Grötzingen
Länge ca. 2.115 laufende Meter, Fläche ca. 3.172,5 m²
15.10.2024 bis zum 14.04.2025 mit einer einmaligen Option zur Verlängerung um eine weitere Winterdienstsaison bis spätestens 15.04.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 6,0 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall,
• mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall,
• mind. 100.000 € für Vermögensschäden je Schadensfall,
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E58261211
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0. Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).